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Deutscher Apothekertag will Backup
SMC-B, Konnektor oder HBA ausgefallen: Und jetzt?
Wenn das E-Rezept Pflicht wird, geht ohne Konnektor, HBA und SMC-B in den Apotheken nichts mehr. Was aber tun Apotheken, wenn eine dieser Komponenten kaputt oder verloren geht? Diese Frage hat sich die Apothekertagsdelegation aus Bayern gestellt und in einem Antrag eine entsprechende Backup-Lösung gefordert. Denn die Ersatzbeschaffung dauert und eine betroffene Apotheke könnte während dieser Zeit ihrem Versorgungsauftrag nicht mehr nachkommen.
Das Thema „Digitalisierung“ war ein großer Block auf dem Deutschen Apothekertag. Es ging unter anderem um Telemedizin und digitale Gesundheitsanwendungen, die sogenannten DiGA – und darum, wie Apotheken eigentlich arbeitsfähig bleiben können, wenn ihnen die TI-Komponenten, also Konnektor, HBA und SMC-B, kaputt- oder verloren gehen. Denn ohne diese Komponenten können keine E-Rezepte mehr beliefert werden. In einem gemeinsamen Antrag forderten Kammer und Verband aus Bayern eine „Backup-Lösung für einen absehbar längerfristigen Ausfall der Telematikinfrastruktur durch defekte TI-Komponenten bzw. deren Verlust“. Wörtlich hieß es:
Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker fordert den Gesetzgeber/Verordnungsgeber auf, dafür Sorge zu tragen, dass es bei einem Ausfall des Anschlusses der Apotheken an die Telematikinfrastruktur (TI) wegen Defekt oder Verlust von notwendigen Komponenten (insbesondere Heilberufsausweise – HBA, Institutionskarten – SMC-B und Konnektoren) nicht zu unzumutbaren Beeinträchtigungen des Apothekenbetriebes kommt. Nachdem die Ersatzbeschaffung solcher TI-Komponenten aufgrund der regulatorischen Anforderungen bei HBA und SMC-B und absehbaren Lieferengpässen bei Konnektoren mehrere Wochen dauert, steht zu befürchten, dass der Versorgungsauftrag durch die von einem solchen Defekt betroffenen Apotheken über diesen beachtlichen Zeitraum nicht mehr sachgerecht erfüllt werden kann. Die jeweils betroffene Apotheke wird überdies durch diesen faktischen Ausschluss von der Belieferungsmöglichkeit unzumutbare wirtschaftliche Einbußen erleiden.“
Es soll also vorgesorgt werden, dass Apotheken nicht wochenlang von der TI und somit von der E-Rezeptbelieferung ausgeschlossen sind. Mit dem Backup, den das SGB V für solche Fälle vorsieht, sind die Bayern nicht zufrieden. Der lautet nämlich „Muster 16“, also ein rosa Rezept aus Papier. Dies stelle aber für eine Apotheke mit wochenlangem Ausfall ihrer TI-Komponenten in der Praxis keine praktikable Lösung dar, heißt es in der Begründung. Denn der Patient werde zum einen im Zweifel nicht nochmals in die Arztpraxis zurückgehen, um sich extra ein Papierrezept zwecks Belieferung durch diese Apotheke ausstellen zu lassen. Vielmehr werden die meisten Patienten ihr E-Rezept dann in einer anderen Apotheke einlösen. Zum anderen werde es etwa in Notdienstsituationen, aber auch im Regelbetrieb, oft nicht möglich sein, den verordnenden Arzt zur Ausstellung eines Papierrezeptes zu erreichen.
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Ähnlich wie beim Personalausweis
Exemplarisch wird der Personalausweis genannt, für den bei Verlust, auch durch Diebstahl, oder Defekt, sofort ein vorläufiges Dokument mit zeitlich beschränkter Gültigkeit zur Verfügung gestellt wird. Eine vergleichbare, praktikable Übergangslösung für das Aufrechterhalten des Apothekenbetriebes bei Defekt/Verlust der TI-Komponenten fehle bislang, begründen die Antragsteller ihr Ansinnen und fordern eine entsprechende gesetzliche Ergänzung durch den Gesetzgeber.
Der Antrag wurde ohne Diskussion und mit großer Mehrheit angenommen.
4 Kommentare
Ist doch gewollt.
von ratatosk am 27.09.2021 um 10:35 Uhr
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Guten Morgen!
von Thomas Eper am 24.09.2021 um 12:41 Uhr
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Dämmerts?
von Karl Friedrich Müller am 24.09.2021 um 10:58 Uhr
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AW: Dämmerts
von Karl Friedrich Müller am 24.09.2021 um 11:09 Uhr
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