Neues Digitalgesetz

Auch Versender bekommen HBA- und SMC-B-Ausweise

Berlin - 20.10.2020, 15:51 Uhr

(Screenshot: DAZ.online /  ehealth.d-trust.net/antragsportal/)

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DocMorris und andere EU-Versender sollen nach dem Willen des Bundesministeriums für Gesundheit bald auch Heilberufsausweise und Institutionskarten bekommen. Das geht aus einem Eckpunktepapier für ein neues Digitalisierungsgesetz hervor. Die Ausweise sind zum Beispiel nötig, um künftig E-Rezepte beliefern zu können.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) plant ein weiteres Digitalisierungsgesetz. In den Eckpunkten, die DAZ.online vorliegen, ist unter anderem vorgesehen, auch „Apotheken im Ausland“ Heilberufsausweise (HBA) und Institutionskarten (SMC-B) bereitzustellen. Bereits im November 2019 war DAZ.online der Frage nachgegangen, wie DocMorris und Co. künftig E-Rezepte empfangen sollen – denn HBA und SMC-B sind Voraussetzung, um sich an die Telematikinfrastruktur anzuschließen, über die elektronische Verordnungen transportiert werden sollen. Hierzulande sind die Kammern für die Ausgabe zuständig, in denen EU-Versender naturgemäß nicht Mitglied sind. Nähere Information dazu, wer die Ausgabe an die Versender wie organisieren soll, finden sich in den Eckpunkten nicht.

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Darüber hinaus will das BMG das E-Rezept weiterentwickeln. Es soll demnach für den grenzüberschreitenden Einsatz fit gemacht werden und bald auch Privatversicherten zur Verfügung stehen. Zudem ist geplant, dass Ärzte auch Hilfsmittel und entweder ab Januar 2022 oder ab Januar 2023 auch Betäubungsmittel digital verordnen können. Die E-Rezept-Daten sollen dann automatisch in die elektronische Patientenakte des Versicherten einfließen.

Zudem ist in den Eckpunkten vorgesehen, dass alle Anwendungen, die zunächst auf Wunsch des Patienten auch auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden können – zum Beispiel der elektronische Medikationsplan und der Notfalldatensatz –, ab 2023 in die elektronische Patientenakte zu überführen sind. Auf der Karte soll dann lediglich noch die Krankenversichertennummer hinterlegt sein.

Des Weiteren will das BMG das Angebot an Videosprechstunden weiter ausbauen, elektronische Krankschreibungen auch nach ausschließlich telemedizinischem Kontakt ermöglichen und digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) fest in der Versorgung verankern.


Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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Wie sollen DocMorris und Co. künftig E-Rezepte empfangen?

11 Kommentare

Jetzt fehlt nur noch ... Corona auf Rezept ...

von Christian Timme am 21.10.2020 um 13:33 Uhr

... mit einem Testnachweis aus der Apotheke ... ob es auch "wirkt".

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Ganz klar...

von Hubert Kaps am 21.10.2020 um 8:15 Uhr

...lasst den Jens mal seinen Text schreiben, und dann möge sich doch bitte ein geeigneter Jurist damit beschäftigen und das ganze beklagen. Eine andere Sprache versteht der Minister nicht.
Und wir können uns gleich mal darauf einstellen, dass DM, Rossmann, Phönix, Alliance usw. ebenfalls klagen werden...
Ich gehe mal davon aus, dass damit das Fremdbesitzverbot kippt.

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mir fehlen die Worte ...

von Dr. Ralf Schabik am 20.10.2020 um 20:55 Uhr

... zumindest die Worte, die hier noch als Nettiquette durchgehen würden.


Wir deutschen Volldeppen müssen unseren eigenen Kammern die Approbationsurkunde beglaubigt vorlegen (ainsbesondere absurd, als die auch vorzulegende Betriebserlaubnis ohne Approbationsurkunde niemals erteilt worden wäre). Und der Doktor M., der weder eine Approbationsurkunde hat noch eine gültige Apothekenbetriebserlaubnis, der wird von der Bundesregierung versorgt ?

Ich glaub's nimmer ...

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Wer legitimiert Doc Morris und Europa Apotheek?

von Andreas Grünebaum am 20.10.2020 um 18:55 Uhr

Wir haben gerade, meine Frau und ich (OHG) das Verfahren für die SMBC durchgeführt. Die Legitimation erfolgte durch die für uns zuständige Landesapothekerkammer. Wer legitimiert die Holländischen Großhändler?

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Vorteilsgewährung

von Reinhard Rodiger am 20.10.2020 um 18:29 Uhr

Das BMG müsste wegen willkürlicher Vorteilsgewährung verklagt werden.Nichtbeachtung von Rechtsvorschriften und fehlende Kontrolle sowie Umgehung der Kammerverantwortung.Nur die Kammern hätten die Möglichkeit, die Legitimationen nicht auszureichen.

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Ein Skandal

von Beobachter am 20.10.2020 um 18:29 Uhr

So, nun ist es raus.Wenn die EU-Arzneimittel-Käseversender aus dem Ausland diese Ausweise bekommen, dann schei... wir in Zukunft auf die deutsche Gesetzgebung und alle deutschen Vorschriften. Als deutscher Apotheker muss man Kammermitglied sein, alle Vorschriften erfüllen und einen riesen Terror über sich ergehen lassen, um an diese Dokumente zu kommen. Die EU-Versender offensichtlich nicht. Ich erwarte eine Klagewelle gegen Herrn Spahn! Das ist eine absolute und offensichtliche Benachteiligung der deutschen Apothekenbetriebe - Inländerdiskriminierung. Oder Vorteilnahme im Amt - wie man will.
Es ist ein Skandal, was hier vor sich geht!! Herr Spahn hat einen Eid geschworen!

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Rechtsbeugung

von ratatosk am 20.10.2020 um 18:28 Uhr

Da die Niederländer die Versender selbst nicht als Apotheken betrachten und prüfen , ist für den juristischen Laien die Frage im Raum, ob die Verantwortlichen im BMG nicht eigentlich Rechtsbeugung betreiben in ihrem Bestreben den Versendern zu Diensten zu sein. Warum nur ??!

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Der wahre Untergang

von A. Fischer am 20.10.2020 um 18:28 Uhr

Ich dachte der FAZ Artikel vom 10.01.19 war unser aller Untergang.

Wie ich mich nur getäuscht habe.

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.

von Anita Peter am 20.10.2020 um 17:45 Uhr

Im Endeffekt geht es Spahn nur um die Interessen der ausländischen Versender. Und keinen juckts.

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Die Redaktion hat es verstanden...

von Rolf Lachenmaier am 20.10.2020 um 17:02 Uhr

... und spricht korrekt von 'Versendern' - das BMG von 'Apotheken im Ausland. Das sind die Versandklitschen nicht. Keine Kontrolle, keine Aufsicht, nichts.
Fahrlässige Gesundheitsgefährdung. Da muss jemand ein dickes Aktienpaket im Keller haben. Anders kann man diese Willkür nicht mehr begründen.
Beim nächsten Lockdown sollten einfach alle deutschen Apotheken mitmachen und zusperren. Zum Schutz der Angestellten und Inhaber, aber dafür fehlen ABDA, Verbänden und Kammern und ihren Schäfchen alles - v.a. der Mut.

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Chance vertan

von Torben Schreiner am 20.10.2020 um 16:19 Uhr

Über Bedingungen, an die Auslieferung der SMC-B Karte geküpft,
hätte man, sofern es wirklich gewollt gewesen wäre, das Ungleichgewicht Grenz- vs. Vortort- Apotheken gleich"er" rücken können.
Liebes BMG, schickt vorsichthalber gleich noch ein paar Heilberufsausweise an Rossmann oder ALDI raus!

PS: Das VOASG macht die Grenzapotheken erst wirklich salonfähig und verdient seinen Namen nicht.

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