Anwendungsfall 1: ApoBetrO § 17 Abs. 6: Apotheker, PTA, Pharmazieingenieure, Apotheken- und Apothekerassistenten können die Abgabe eines Medikaments mit einer einfachen Signatur im Warenwirtschaftssystem dokumentieren. Dies erfordert im Einzelfall keinen eHBA, somit auch keine PIN-Eingabe. In den häufigsten Fällen reicht diese einfache Signatur, die von den meisten Systemen voraussichtlich automatisch erfasst wird. (Technisch wird für die einfache Signatur die SMC-B vom Warenwirtschaftssystem eingebunden.)
Quelle: Gematik
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