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Entwurf einer Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung
Neue Koordinierungsstelle soll für den digitalen Fluss sorgen
Bisherige Bemühungen um Interoperabilität haben die Erwartungen nicht erfüllt
Das BMG konstatiert in seinem Entwurf, dass die bisher zu diesem Zwecke angedachten Regelungen sich als verbesserungswürdig erwiesen haben und daher weiterentwickelt werden sollen. Damit gemeint ist das seit rund vier Jahren von der Gematik betriebene Interoperabilitätsverzeichnis „vesta“. Die Plattform habe die Erwartungen nicht erfüllt und werde „bislang nicht als zentrales Werkzeug zur Schaffung von Interoperabilität verstanden“, heißt es. Und so soll besagtes Verzeichnis nun zu einer „Wissensplattform“ weiterentwickelt werden, um Standards und Schnittstellen von informationstechnischen Systemen für alle relevanten Akteure im Gesundheitswesen transparent und öffentlich zugänglich zu machen. Damit will man den Konsens fördern. Wie verständlich diese öffentlichen Informationen am Ende für die Apotheken sind, steht vermutlich auf einem anderen Blatt.
Konkret geht in der Rechtsverordnung insbesondere um folgendes:
- Die Einrichtung einer Koordinierungsstelle zur Herstellung von Interoperabilität im Gesundheitswesen (wesentliche Aufgaben: Bedarfe für Anforderungen, Richtlinien und Leitlinien identifizieren, darauf aufbauend priorisieren, Handlungsfelder ableiten, Vorschläge entwickeln und letztlich Festlegungen verbindlich treffen),
- die Einrichtung eines Expertengremiums zur fachlichen Unterstützung (hier sollen neben IT-Fachleuten unter anderem auch Patientenorganisationen, die Länder sowie „fachlich betroffene Fachgesellschaften und Verbände“ vertreten sein),
- die Schaffung der notwendigen Arbeitsstrukturen,
- die Stärkung der Verbindlichkeit zum Einsatz empfohlener Standards
- sowie der Weiterentwicklung des Interoperabilitätsverzeichnisses „vesta“ hin zu einer Wissensplattform für Interoperabilität im Gesundheitswesen.
Zum Verordnungsentwurf kann nun Stellung genommen werden. Inkrafttreten sollen die neuen Regelungen, die nicht der Zustimmung des Bundesrats bedürfen, zum 1. Oktober.
Wann und ob die von Apotheken und Plattformbetreibern mit Spannung erwartete Verordnung zu den E-Rezept-Schnittstellen gibt, bleibt derweil weiter offen.
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