Was ist Interoperabilität?
Dazu enthält § 1 Nr. 1 des GIGV-Referentenentwurfs vom 6. August 2021 folgende Definition:
Interoperabilität ist demnach „die Fähigkeit zweier oder mehrerer informationstechnischer Anwendungen, Informationen auszutauschen und diese für die korrekte Ausführung einer konkreten Funktion ohne Änderung des Inhalts der Daten zu nutzen, miteinander zu kommunizieren, bestimmungsgemäß zusammenzuarbeiten“.
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