Dienstleistungshonorar

Eine Idee zur Abrechnung der neuen Honorare

Süsel - 04.06.2021, 07:00 Uhr

Bald sollen Apotheken honorierte pharmazeutische Dienstleistungen anbieten – doch wie die Verteilung der Gelder erfolgen soll, ist noch unklar. (x / Foto: Schelbert)

Bald sollen Apotheken honorierte pharmazeutische Dienstleistungen anbieten – doch wie die Verteilung der Gelder erfolgen soll, ist noch unklar. (x / Foto: Schelbert)


Der Gesetzgeber hat die Finanzierung neuer pharmazeutischer Dienstleistungen gesichert. Doch in der Selbstverwaltung muss ausgehandelt werden, um welche Dienstleistungen es geht und wie das Honorar auf die Apotheken verteilt wird. Letzteres wirft das große Problem auf, einen begrenzten Betrag auf eine unbegrenzte Zahl an Leistungen zu verteilen und dabei eine solide Finanzierung für die Apotheken zu sichern. DAZ-Wirtschaftsexperte Dr. Thomas Müller-Bohn hat einen Vorschlag erarbeitet, der diese Aufgabe erfüllen soll.

Es ist noch immer nicht bekannt, wie weit der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband in ihren Verhandlungen zu den neuen honorierten pharmazeutischen Dienstleistungen bisher gekommen sind. Damit ist offen, welche Dienstleistungen die Apotheken erbringen sollen und wie sie dafür honoriert werden. Aufgrund des Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetzes (VOASG) wird ab dem 15. Dezember 2021 ein zusätzlicher Festzuschlag von 20 Cent für jede Packung eines Rx-Fertigarzneimittels zur Finanzierung der neuen Dienstleistungen erhoben. Die ABDA erwartet daraufhin etwa 150 Millionen Euro pro Jahr für die Apotheken. Doch alles Weitere müssen die Vertragspartner in der Selbstverwaltung aushandeln. Und langsam wird die Zeit knapp: Bis zum 30. Juni 2021 soll ihre Vereinbarung stehen – anderenfalls entscheidet die Schiedsstelle. 

Für das Einsammeln des Geldes bietet sich der Nacht- und Notdienstfonds als ideales Vorbild an. Doch die Verteilung auf die Apotheken erscheint problematisch. Die Apotheken brauchen eine sichere finanzielle Grundlage, wenn die neuen Leistungen langfristig zu einer zusätzlichen tragenden Säule der Apothekenhonorierung werden sollen. Das erfordert einen festen Betrag pro Leistungseinheit. Doch der verfügbare Betrag ist nicht zu beeinflussen.

Außerdem ist vorher unbekannt, wie viele Leistungen alle Apotheken in einem bestimmten Zeitraum erbringen werden. Ein Punktwertsystem würde gerade bei beliebten Leistungen den Punktwert verfallen lassen. Es entstünde ein Hamsterradeffekt und die Dienstleistungen würden zum Verlustgeschäft. So würden die Dienstleistungen scheitern und damit wäre auch den Patienten nicht geholfen.

Die ABDA hat bisher nicht über Pläne berichtet, wie sie dieses Problem lösen könnte. Daraufhin hat DAZ-Wirtschaftsexperte Dr. Thomas Müller-Bohn einen Vorschlag erarbeitet und in der aktuellen DAZ-Ausgabe dargestellt. Eine Grundidee des Vorschlags ist, dass die Apotheken selbst die Zahl der Leistungen steuern können müssen. Sie sollten sowohl den Bedarf der Patienten als auch die begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen für die Dienstleistungen einschätzen und in Einklang zueinander bringen.

Vorschlag: Steuerung durch die Apotheken und zweistufige Honorarverteilung

Dazu bietet sich als Steuerungsgröße die Zahl der abgegebenen Rx-Packungen in der Apotheke an. Denn diese Zahl ist gut zu beobachten und sie ist zugleich entscheidend für den Zufluss der Finanzmittel in den Fonds. Das kann aber nur in Verbindung mit einem geschickten Verteilungsverfahren gelingen. Gemäß dem Vorschlag wird für jede Dienstleistung ein fester Honorarbetrag in Euro und Cent vereinbart. Diese Honorarbeträge sollen an die Apotheken allerdings nur bis zu einer „gesicherten Honorarsumme“ ausgezahlt werden. Dies soll ein fester Prozentsatz des Betrags sein, den diese Apotheke im Abrechnungszeitraum an den zu gründenden Dienstleistungsfonds abführt, beispielsweise 80 Prozent dieses Betrags. Defensiv handelnde Apotheken können dann abschätzen, wie viele Dienstleistungen sicher nach diesem Verfahren honoriert werden. Diese erste Stufe des Konzepts sorgt damit für die nötige Sicherheit.

Die Unsicherheit über die Zahl der erbrachten Leistungen wird in den anschließenden zweiten Honorierungsschritt verschoben. Dann sollen die noch im Fonds verbleibenden Finanzmittel auf die noch nicht abgerechneten Dienstleistungen umgelegt werden. Wenn im zweiten Schritt beispielsweise mindestens 20 Prozent der Gesamthonorarsumme verteilt werden, haben die Apotheken eine Orientierung. So wird die Zahl der erbrachten Dienstleistungen nicht inflationär steigen und das Honorar nicht auf einen unbedeutenden Betrag sinken. Die Unsicherheit bleibt überschaubar.

Wie der Vorschlag genau funktionieren soll und worin die Vorteile dieser Idee liegen, wird ausführlich in der aktuellen Ausgabe der DAZ dargestellt. Wie die Verhandlungspartner auf die Idee reagieren werden, bleibt abzuwarten.



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1 Kommentar

Widerspruch

von atopom am 06.06.2021 um 17:06 Uhr

Die Rx-Stückzahl als einzige oder auch wesentliche Schlüsselgröße der Honorarverteilung für die neuen Dienstleistungen halte ich für ungeeignet.

Die verschiedenen üblichen, von Apotheken bisher angebotenen Dienstleistungen sind in der Häufigkeit ihrer Inanspruchnahme nicht kongruent mit der der Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Warum sollte es für die neuen Dienstleistungen denn anders sein?
Zu den Grunddienstleistungen gehören u.a. die Versorgung mit nichtverschreibungspflichtigen Arzneimitteln, apothekenüblichen Waren und der Notdienst.

In "peripheren" Apotheken erlebt man doch immer wieder, dass bei Versorgungsengpässen bei einigen Rx-AM, mögen sie in Lieferschwierigkeiten oder Verschlechterung der Einkaufskonditionen begründet liegen, plötzlich Nachfragen der Kunden und der Standortbevölkerung aufkommen, die man sonst vorher nie hatte.

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