Coronavirus-Impfverordnung

Comirnaty für Arztpraxen: Apotheken erhalten 6,58 Euro je Vial

Berlin - 01.04.2021, 14:04 Uhr

Jetzt steht fest, wie die Apotheken für die Belieferung der Arztpraxen mit COVID-19-Impfstoffen vergütet werden. (Foto: IMAGO / Joerg Boethling)

Jetzt steht fest, wie die Apotheken für die Belieferung der Arztpraxen mit COVID-19-Impfstoffen vergütet werden. (Foto: IMAGO / Joerg Boethling)


Lange mussten die Apotheken sich gedulden, jetzt ist raus, wie sie für die Belieferung der Arztpraxen mit COVID-19-Impfstoffen vergütet werden: Nach der aktuellen Version der Coronavirus-Impfverordnung bekommen sie 6,58 Euro netto je Vial. Sie soll noch heute im Bundesanzeiger erscheinen und somit in Kraft treten. Was die Priorisierung bei der Impfung betrifft, ändert sich für das Apothekenpersonal demnach nichts.

Heute wird die rundum erneuerte Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) aller Voraussicht nach im Bundesanzeiger erscheinen und somit noch am selben Tag in Kraft treten. Die finale Version, die DAZ.online vorliegt, regelt unter anderem die Vergütung der Apotheken, Ärzte und Großhändler.

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Gemäß Verordnung erhalten die Apotheken für die Belieferung der Arztpraxen mit den COVID-19-Impfstoffen 6,58 Euro zuzüglich Umsatzsteuer je Vial. Die Forderung der ABDA, die Apotheken dosisbezogen zu bezahlen, fand offenbar kein Gehör. Dafür ist  Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) der Apothekerschaft in einem anderen, nicht ganz unwesentlichen Punkt entgegengekommen: Statt quartalsweise, wie bisher vorgesehen, bekommen die Apotheken ihr Geld nun doch monatlich.

Die Vergütungshöhe ist allerdings nicht in Stein gemeißelt: Bis zum 17. Mai 2021 muss die ABDA dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine Aufstellung vorlegen, aus der der tatsächliche Aufwand in den Apotheken hervorgeht. Auf Basis dieser Aufstellung behält sich das Ministerium vor, das Honorar für die Apotheken anzupassen.

Anpassung auch für Großhandelsvergütung möglich

Einen ähnlichen Mechanismus hat das BMG auch für die Vergütung des Großhandels eingebaut. Dieser soll bis zum 15. Juni eine entsprechende Aufstellung einreichen. Bis dahin erhalten die Großhändler zunächst vom 1. April bis 9. Mai 9,65 Euro zuzüglich Umsatzsteuer je kühlpflichtige Durchstechflasche und 11,55 Euro zuzüglich Umsatzsteuer je Vial, das ultra- oder tiefgekühlt zu lagern ist.

Ab dem 10. Mai sind pauschal 6,55 Euro netto je Vial vorgesehen, das der Großhandel an die Apotheken liefert. Zusätzlich gibt es über den gesamten Zeitraum 1,65 Euro netto je Durchstechflasche für das mitzuliefernde Impfzubehör. Nach § 17 CoronaImpfV müssen sie zudem auf Anforderung des Paul-Ehrlich-Instituts zur Abwendung von versorgungsrelevanten Lieferengpässen Daten zum Bezug, zur Abgabe und zu verfügbaren Beständen mitteilen.



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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4 Kommentare

Attraktiver Beruf?

von Cornelius Zink am 05.04.2021 um 14:37 Uhr

Die ABDA sorgt sich seit Jahren um Nachwuchs und das wird Jahrzehnte so bleiben.

Wo ist der große Protest der ABDA über die Priorisierung von Apothekenpersonal in Gruppe 3?
Für Lehrer und Erzieher wurde zu Recht eine höhere Priorisierung erreicht. Wo bleibt das Apothekenpersonal?
Bei einer derartig schwachen Standesvertretung wird man sicher keinen Nachwuchs finden und wer halbwegs schlau ist plant beruflich bereits Abseits der öffentlichen Apotheke.

Masken verteilen ja, geimpft werde nein, mehr Wertschätzung geht nicht.

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Berechnungshilfe

von C E am 05.04.2021 um 10:01 Uhr

Ich helfe gerne bei der Ausstellung der tatsächlich anfallenden Kosten:

Einmalpauschale für Anschaffung weiterer Kühl- sowie Transportmittel.

Wiederkehrende Kosten:
Aufwendiger Bestellprozess
Anpassung Versicherungsprämie da höherer Kühlwarenwert.
Kommissionierung der Ware.
Nutzung und Monitoring Kühlaufbewahrung.
Lieferung an die Arztpraxen unter Berücksichtigung der besonderen Erfordernisse (möglichst keine Erschütterungen, gekühlt).

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Pfizer Honorar

von Scarabäus am 02.04.2021 um 11:56 Uhr

Wow, doch so viel! Und voller Dankbarkeit über so viel Großzügigkeit werden wir den Boden küssen und uns gleich an die rasche Verteilung nebst Dokumentationsbürokratie machen!

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April, April...

von J.M.L. am 01.04.2021 um 19:32 Uhr

Und Mitte des Monats kürzen wir wieder nochmals um ein Drittel nach unten

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