- DAZ.online
- News
- Politik
- Comirnaty für Arztpraxen...
Coronavirus-Impfverordnung
Comirnaty für Arztpraxen: Apotheken erhalten 6,58 Euro je Vial
Lange mussten die Apotheken sich gedulden, jetzt ist raus, wie sie für die Belieferung der Arztpraxen mit COVID-19-Impfstoffen vergütet werden: Nach der aktuellen Version der Coronavirus-Impfverordnung bekommen sie 6,58 Euro netto je Vial. Sie soll noch heute im Bundesanzeiger erscheinen und somit in Kraft treten. Was die Priorisierung bei der Impfung betrifft, ändert sich für das Apothekenpersonal demnach nichts.
Heute wird die rundum erneuerte Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) aller Voraussicht nach im Bundesanzeiger erscheinen und somit noch am selben Tag in Kraft treten. Die finale Version, die DAZ.online vorliegt, regelt unter anderem die Vergütung der Apotheken, Ärzte und Großhändler.
Mehr zum Thema
COVID-19-Impfstoffe
Apotheken dürfen Bestellungen von Privatärzten nicht beliefern
Änderung der Coronavirus-Impfverordnung
ABDA fordert Vergütung pro Dosis statt pro Vial
Gemäß Verordnung erhalten die Apotheken für die Belieferung der Arztpraxen mit den COVID-19-Impfstoffen 6,58 Euro zuzüglich Umsatzsteuer je Vial. Die Forderung der ABDA, die Apotheken dosisbezogen zu bezahlen, fand offenbar kein Gehör. Dafür ist Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) der Apothekerschaft in einem anderen, nicht ganz unwesentlichen Punkt entgegengekommen: Statt quartalsweise, wie bisher vorgesehen, bekommen die Apotheken ihr Geld nun doch monatlich.
Die Vergütungshöhe ist allerdings nicht in Stein gemeißelt: Bis zum 17. Mai 2021 muss die ABDA dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine Aufstellung vorlegen, aus der der tatsächliche Aufwand in den Apotheken hervorgeht. Auf Basis dieser Aufstellung behält sich das Ministerium vor, das Honorar für die Apotheken anzupassen.
Anpassung auch für Großhandelsvergütung möglich
Einen ähnlichen Mechanismus hat das BMG auch für die Vergütung des Großhandels eingebaut. Dieser soll bis zum 15. Juni eine entsprechende Aufstellung einreichen. Bis dahin erhalten die Großhändler zunächst vom 1. April bis 9. Mai 9,65 Euro zuzüglich Umsatzsteuer je kühlpflichtige Durchstechflasche und 11,55 Euro zuzüglich Umsatzsteuer je Vial, das ultra- oder tiefgekühlt zu lagern ist.
Ab dem 10. Mai sind pauschal 6,55 Euro netto je Vial vorgesehen, das der Großhandel an die Apotheken liefert. Zusätzlich gibt es über den gesamten Zeitraum 1,65 Euro netto je Durchstechflasche für das mitzuliefernde Impfzubehör. Nach § 17 CoronaImpfV müssen sie zudem auf Anforderung des Paul-Ehrlich-Instituts zur Abwendung von versorgungsrelevanten Lieferengpässen Daten zum Bezug, zur Abgabe und zu verfügbaren Beständen mitteilen.
4 Kommentare
Attraktiver Beruf?
von Cornelius Zink am 05.04.2021 um 14:37 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Berechnungshilfe
von C E am 05.04.2021 um 10:01 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Pfizer Honorar
von Scarabäus am 02.04.2021 um 11:56 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
April, April...
von J.M.L. am 01.04.2021 um 19:32 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.