COVID-19-Impfstoffe

Apotheken dürfen Bestellungen von Privatärzten nicht beliefern

Berlin - 01.04.2021, 09:00 Uhr

Apotheken dürfen Privatärzt:innen vorerst nicht mit Comirnaty beliefern. (Foto: IMAGO / Eibner Europa)

Apotheken dürfen Privatärzt:innen vorerst nicht mit Comirnaty beliefern. (Foto: IMAGO / Eibner Europa)


Bestellungen von Privatärzt:innen, die für die kommende Woche COVID-19-Impfstoff geordert haben, dürfen von den Apotheken nicht beliefert werden. Über eine entsprechende Entscheidung des Bundesministeriums für Gesundheit informierte am gestrigen Mittwoch die ABDA.

Kommende Woche ist es soweit: Dann werden die Apotheken in Deutschland erstmals den Corona-Impfstoff Comirnaty an Arztpraxen ausliefern. Doch Vorsicht: Zunächst dürfen die Apotheken die Vakzine nur an Hausärzt:innen weitergeben, die an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmen. Im Klartext bedeutet das: Privatärzt:innen sind vorerst vom Prozedere ausgeschlossen.

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Erst kürzlich hatte die ABDA eine aktualisierte Information für die Apotheken herausgegeben, wonach hausärztlich tätige Privatärzt:innen ebenso wie Kassenärzt:innen bestellberechtigt sind. Dem ist nun offenbar doch nicht so: Wie die ABDA am gestrigen Mittwoch in einem Eilschreiben an die Kammern mitteilte, dürfen nach einer am Dienstagabend übermittelten Entscheidung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) die Impfstoffe ausschließlich an Ärzt:innen ausgeliefert werden, die an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmen.

„Der uns bekannte Entwurf der Corona-Impfverordnung (CoronaImpfV) sieht keine Beschränkung der Arztpraxen vor, die COVID-19-Impfstoffe verimpfen, somit auch bestellen dürfen“, schreibt die Standesvertretung. „Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat gestern Abend im Rahmen einer Videokonferenz davon abweichend mitgeteilt, dass in einem ersten Schritt nur Vertragsärzte, d. h. Ärzte mit einer Zulassung, zulasten der GKV abrechnen zu dürfen, in die nationale Impfstrategie eingebunden werden sollen.“ Dies soll laut ABDA durch eine Allgemeinverfügung des BMG geregelt werden, die zeitgleich mit der CoronaImpfV am heutigen Donnerstag bekannt gegeben werden soll. Beide Regelungen werden demnach am 1. April 2021 in Kraft treten.

Die Allgemeinverfügung wird dem Schreiben zufolge festlegen, dass Apotheken COVID-19-Impfstoffe nur an Vertragsärzt:innen abgeben dürfen. „Andere Bestellungen dürfen nicht beliefert werden“, betont die Bundesvereinigung. „Zuwiderhandeln ist eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 73 Abs. 1a Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG).“

Apotheken sollen Bestellungen umverteilen

Bestellungen von COVID-19-Impfstoffen von Ärzt:innen für die KW 14 (Woche nach Ostern), die nicht von Vertragsärzt:innen stammen, dürfen folglich nicht beliefert werden. „Der Impfstoff muss somit von der Apotheke gleichmäßig auf die Vertragsärzte verteilt werden, die in der Apotheke bestellt haben, jedoch aufgrund der Kontingentierung nicht die bestellte Menge erhalten haben.“ Wichtig: Die Arztpraxen dürfen nicht unaufgefordert mehr Impfdosen erhalten, als sie bestellt haben. „Davon betroffene Ärzte sind von der Apotheke unverzüglich über die Änderungen zu informieren, da dies für die Terminvergabe wichtig ist“, so die ABDA. „Sollte es einer Apotheke nicht möglich sein, so zu verfahren, ist diese gebeten, mit dem Großhandel Kontakt aufzunehmen.“

Bereits am vergangenen Freitag hatte DAZ.online im BMG angefragt, wie Apotheken mit Bestellungen von Privatärzt:innen verfahren sollen. Dieser Punkt werde noch geprüft, so die knappe Antwort. Eine Bitte um Bestätigung, dass das Ministerium eine entsprechende Allgemeinverfügung plant und wie mit bereits bestellten Impfstoffen für Privatpraxen umzugehen sei – die Bestellfrist war am vergangenen Dienstag um 15 Uhr abgelaufen –, ließ das BMG bisher unbeantwortet.


Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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20 Kommentare

Kein Impfstoff für Privatpraxen

von Eleonore Dr. med. Heyer-Wirths am 20.04.2021 um 12:17 Uhr

Auch ich führe eine Privatpraxis. Habe Patienten, die nicht in ein Impfzentrum können und zu Hause sind. Wir werden regelrecht kriminalisiert, mein Apotheker sagte, ich darf Sie unter Androhung einer Strafe nicht mit Coronaimpfstoff beliefern. Unser Gesundheitsminister hat schon viele alte Hausärzte mit seiner Gesetzgebung in den vorzeitigen Ruhestand getrieben. Wie auch viele dieser Kollegen mache ich privat weiter. Aber so etwas habe ich in meiner langjährigen Praxis an Inkompetenz noch nicht erlebt.

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Impfung Private Hausarztpraxen

von Edeltraud Möllers am 08.04.2021 um 10:55 Uhr

Hatte gestern endlich einen Impftermin wegen erheblicher Vorerkrankungen in meiner privaten Hausarztpraxis. War wohl nichts. Wer hat sich sowas ausgedacht?
Kann alle Leserbriefe zu diesem Thema unterschreiben und habe den Glauben in das Coronamanagement total verloren.
Mit frustrierten Grüßen.

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Impfung in Arztpraxen

von Annelie Kreyer am 06.04.2021 um 21:54 Uhr

Seit vielen Jahren werde ich von zwei Ärzten, betreut. Ein Arztehepaar, beide sind Internisten. Der Herr Dr. Ist zudem noch Kardiologe.
Ich bin 74 Jahre alt und wohl durch ein Raster gefallen. Seit Wochen werden die Priorisierungen geändert, so dass meine Tochter und Schwiegersohn, Lehrerin und Erzieher, mein schwer behinderter Sohn, vorgezogen wurden und inzwischen geimpft sind. Mein Mann, 81 ist auch schon geimpft. Das erfreut mich. Jetzt noch die Astra-Kampagne am Wochenende für die Ü 60. Im Rhein-Sieg-Kreis war es für mich auch nicht möglich einen Termin zu bekommen. Alle vorhandenen Impfdosen würden an die Hausarztpraxen umverteilt.
Heute erfahre ich von meinem Hausarzt, dass er keinen Impfstoff bekommt, weil das vom Bundesministerium so entschieden wurde, dass Privatpraxen von dem Impfprozedere ausgenommen sind.
Ich stehe jetzt vor dem Dilemma, dass ich zu einem Arzt gehen müsste, der meine Krankengeschichte nicht kennt, und ich sicher ganz hinten anstehen müsste. Ich berufe mich auf mein Recht auf freie Arztwahl, welches mir durch diese Entscheidung verwehrt wird.
Sollte es an der Abrechnung scheitern, bin ich gerne bereit die Impfkosten selber zu tragen.
Für meine Ärzte tut es mir leid, dass ihre Hilfe in dieser Pandemie nicht angenommen wird.
Von der Politik hört man, dass alle impfen sollen, die können und wollen, Zahnärzte, Tierärzte, Betriebsärzte. Mein Vertrauen in die Politik ist sehr gestört.
Ich hoffe sehr, dass das Verbot aufgehoben wird und ich doch noch von meinen Hausärzten geimpft werden kann, und das zeitnah.

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Kein Impfstoff für Privatarztpraxen

von Wolfgang Scherer am 06.04.2021 um 19:33 Uhr

Als Unternehmer könnte ich das verstehen, wenn die LINKE im BGM die Richtung vorgeben würde. Die Leistungsträger unserer Gesellschaft sind überwiegend privat versichert. Ihnen sollte man die Impfzentren und den Hickhack mit den Terminen ersparen. Sie sollen arbeiten und Geld verdienen, damit alle in dieser schweren Zeit von deren Steuern profitieren. Wo bleibt hier der Aufschrei der Verbände, PKV, BBD,BDA,VDAB u.s.w.? Die Hände die uns füttern werden ohne nachzudenken zerstört.
Es gibt keine Impftermine, aber es gibt bald Wahltermine. Danach wird es keine Volksparteien mehr geben, die letzten Getreuen bleiben zu Hause. Aber ein Urlaub in einem schönen Land auf dem Balkan kann hilfreich sein.

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Impfstoff Privatarztpraxen

von Eleonore Hamm am 06.04.2021 um 16:16 Uhr

Ich bin wirklich zutiefst getroffen und erzürnt. Meine Hausäztin praktiziert als Internistin in einer Privatpraxis, aber impfen darf sie mich jetzt nicht. Bisher waren Privatpraxen erlaubt, jetzt greift die Politik indirekt diese Möglichkeit an, um Privatpatienten zu bestrafen und vorzuführen. Glaubt jemand, ich würde jetzt bei einem neuen Vertragsarzt einen Impftermin bekommen? Natürlich nicht, bei knappen Ressourcen impft dieser nur seine Patienten. Hier wird von den politischen Entscheidern gerade keine Pandemie- bekämpfung, sondern Politik gegen das bestehende Gesundheitsmodell betrieben. Das ist jetzt nicht die richtige Zeit, deswegen zeigt diese Misentscheidung der Entscheider eine Inkompetenz mehr im langen Reigen der Inkompetenzen.

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Nachvollziehbar

von Privatpatient am 06.04.2021 um 15:55 Uhr

Bin selbst Privatpatient. Die rein privatärztlichen Hausärzte sind bei uns extrem gering ausgelastet. Würde hier dann bedeuteten, das deren Patienten Ruckzug geimpft sind, wenn sie die Anforderungen erfüllen. Die kassenärztlichen sind so überfüllt, das entsprechende Wartezeiten anfallen. Eine Lösung wäre Vlt gewesen, bezüglich der Impfungen den privatstatus der Praxen aufzuheben. Das wäre jedoch mit Bürokratie verbunden, insbesondere ob tatsächlich genügend-gkv geimpft werden.

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Privatpatient 2. Klasse

von Veronika Grünewald am 06.04.2021 um 15:26 Uhr

Das scheint schon der vorauseilende Gehorsam zu sein für die Koalitionsverhandlungen nach der Wahl im September. Als wenn sich nur Großverdiener/innen privat versichern. Wenn ich als Privatpatientin bei einem Arzt mit Kassenzulassung bin, würde ich also geimpft werden können, welche Absurdität!!!
Ein weiteres Debakel im Impfgeschehen nach der mangelhaften Beschaffung überhaupt, dem hin und her bei AstraZeneca und der ständigen Veränderung der Impfreihenfolge.
Veronika Grünewald

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Corona Schutzimpfungen in Privatpraxen

von Straube-Hilgenberg,Christiane, internistin am 06.04.2021 um 11:21 Uhr

Eine unglaubliche Ungleichbehandlung der Patienten und der Praxen, die schon lange medizinisch betreut und dabei natürlich geimpft werden!
Absurd

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Lieferverbot von Impfstoff an privatärztliche Hausarztpraxen

von Elke Tönnis am 05.04.2021 um 15:11 Uhr

ZUSAMMEN GEGEN CORONA??? Für privatärztliche Praxen scheint das nicht zu gelten. An die Patienten wird anscheinend gar nicht gedacht. Wenn ich mich als Privatpatientin im Impfzentrum oder in einer anderen Arztpraxis impfen lasse (wenn ich überhaupt einen Termin dort bekomme, wenn es nicht mein Hausarzt ist), bleibe ich trotzdem Privatpatientin! Also, was soll diese Einschränkung bei den privatärztlichen Praxen?

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Belieferugsausschluss von Impfung an Privatpraxen

von Helmut Schäfer am 05.04.2021 um 13:08 Uhr

Solange man mit solchen Themen befaßt und zu solchen Ergebnissen kommt, muss den verantwortlichen Dienststellen die Pozentzahl der Impfungen ziemlich egal sein!!!!

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Impfen durch Privatärzte

von Dr. Sabine Eversheim am 05.04.2021 um 13:06 Uhr

Auch Privatärzte erfüllen Ihren Versorgungsauftrag und betreiben keine Luxusmedizin . Es ist ein Skandal und unsere Standesvertreter die LÄK lehnen jede Zuständigkeit ab .

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Willkommen in Absurdistan

von Astrid Bulla am 03.04.2021 um 18:53 Uhr

Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Sollte man jedenfalls meinen. Aber scheinbar sind mit der neuen Impfverordnung des Bundesgesundheitsministers nun die Privatpatienten, deren Hausarzt oder Hausärztin rein privat und ohne Kassenzulassung praktiziert, nun zu einer Patientenklientel zweiter Klasse mutiert. Fraglich, ob das verfassungsrechtlich haltbar ist.
Schlimmer geht‘s nimmer - Willkommen in der Bananenrepublik Absurdistan.

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Lieferverbot an Privatärztliche Hausarztpraxen

von Dr.med. C.-R. Albilt, innere Medizin, Hausarzt am 03.04.2021 um 10:53 Uhr

Das viel zu späte Einbeziehen der niedergelassenen Ärzte/-innen in das Impfgeschehen war schon eine grobe, nicht nachvollziehbare Fehlentscheidung. Das Ziel sollte doch die zügige Durchimpfung aller Impfwilligen sein. Nun, endlich die gute Nachricht: die Impfungen in den (Haus-)Arztpraxen können starten. Durch die jetzige, sachlich nicht begründete und rechtlich dringend überprüfungsbedürftige Verordnung wird erneut „Sand in‘s Getriebe“ gestreut. Mir ist die dahinter stehende Absicht nicht klar. Wer berät die politischen Entscheidungsträger ? Was machen wir mit den georderten und bereits zugesagten Impfdosen ?

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AW: Lieferverbot an Privatärztliche Hausarztpraxen

von W.Berndt am 06.04.2021 um 16:21 Uhr

ich kann mich den Ausführungen meines Hausarztes Herrn Dr. Albilt nur anschließen. Viele Impfwillige sind sicher maßlos
Enttäuscht und stehen nun, wie auch ich, wieder am Anfang.
Danke BMG:

Keine Lieferung an Privatpraxen

von Ilse Burgass am 02.04.2021 um 14:07 Uhr

Tollhaus im Gesundheitsministerium. Zweiklassenmedizin von oben angeordnet. Da weiß der Minister nicht, was sein Apparat entscheidet.

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April, April?

von H.J.Finckh am 01.04.2021 um 20:45 Uhr

Leider scheint es kein Aprilscherz zu sein.
Erst einmal trifft es Diejenigen, die auf stressfreie Termine gehofft haben. Bis das gerichtlich geklärt ist, vergeht wertvolle Zeit. Bis dahin „ Es lebe die Pandemie“.

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DAS IST

von Dr.Diefenbach am 01.04.2021 um 19:37 Uhr

Diskriminierung erster Klasse.Und ein Vorgeschmack auf die Zeiten, wenn bestimmte Strukturen die sog."Zweiklassenmedizin" dann umdrehen.Und:OB diese Entscheidung rechtlich haltbar ist?Ich meine Stumpfsinn genug wurde in der letzten Zeit kassiert, hier sollte das auch passieren!!

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Impfen durch Privatärzte

von Prof. Dr. Curt Diehm am 01.04.2021 um 16:50 Uhr

Klassenkampf im Gesundheits Ministerium. Ein weiteres iIndiz für das Vorliegen eines Staatsversagens. Beschäftigungstherapie für Rechtsanwälte. Der Bundesminister für Gesundheit glaubt doch nicht im Ernst, dass er diese Entscheidung aufrecht halten kann...

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Belieferung

von Michael Zeimke am 01.04.2021 um 10:27 Uhr

Gut das heute der erste April ist.

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AW: Belieferung

von Jorrit Schröder am 01.04.2021 um 10:39 Uhr

Glaube nur nicht, dass dies hier ein Aprilscherz ist, weil dem BMG alles zuzutrauen ist...

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