Jetzt beantwortet die ABDA auch explizit die Frage, welche Ärzte den Impfstoff in dieser Woche bestellen dürfen: „In den KW 14 und 15 stehen jeweils etwa 1 Mio. Dosen COVID-19-Impfstoff für den niedergelassenen Bereich zur Verfügung. Daher sollen vorerst nur die Hausärzte bestellen. Dies gilt auch für ausschließlich privatärztlich tätige Ärzte.“ Am Freitag schrieb das Bundesgesundheitsministerium auf Anfrage von DAZ.online noch, ob aktuell auch Privatärzte Comirnaty schon ordern dürfe, werde noch geprüft. Die Entscheidung scheint nun gefallen zu sein: Privatärztlich tätige Hausärzte dürfen demnach bestellen, Fachärzte nicht.
Darüber hinaus beschreibt die ABDA, wie das Bestellrezept auszufüllen ist. „Für die Bestellung bei der Apotheke verwendet der Arzt – analog dem Sprechstundenbedarf – das Formular Muster 16. Die Bestellung ist Arzt-gebunden, da er auf dem Rezept die Lebenslange Arztnummer (LANR) vermerken muss.“ Die KBV empfiehlt den Ärzten laut ABDA für die Befüllung des Formulars Muster 16 Folgendes:
2 Kommentare
Impfstoffbestellung
von Holger am 30.03.2021 um 13:15 Uhr
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AW: Impfstoffbestellung
von Thomas Bsonek am 30.03.2021 um 14:17 Uhr
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