Die Apotheke wiederum soll die benötigten COVID-19-Impfstoffe elektronisch über MSV3 ordern und die Bestellungen Vial-bezogen an ihre pharmazeutische Großhandlung übermitteln. „Die generische dosisbezogene Bestellung des Arztes muss in der Apotheke somit auf Vials umgerechnet werden“, betont die Bundesvereinigung.
Wie DAZ.online aus Apothekerkreisen erfuhr, kann es allerdings bei einigen Softwareanbietern zunächst noch zu Schwierigkeiten bei der MSV 3-Übertragung kommen bzw. kann es vorkommen, dass die Pharmazentralnummern der jeweiligen Impfstoffpräparate noch nicht im Warenwirtschaftssystem eingepflegt sind. In diesen Fällen können Apotheken nach Aussagen verschiedener Großhändler die Impfstoffe auch telefonisch oder per Fax über den Kundenservice bestellen.
Das ist die PZN für Comirnaty
Für Comirnaty von Biontech/Pfizer, der in den KW 14 und 15 als einziger Impfstoff im niedergelassenen Bereich zur Verfügung stehen wird, gibt es die Sonder-PZN des Bundes „17377588 COMIRNATY BIONTECH BUND, KII, 1 ST“, die ein Vial des Impfstoffs adressiert. „Diese kann bereits für die Bestellung der Apotheke am 30. März 2021 beim Großhandel verwandt werden“, schreibt die ABDA.
Wie die Standesvertretung zudem unterstreicht, soll jede Verordnung des Arztes in einer separaten Bestellung (Auftrag) ohne weitere Bestellpositionen übermittelt werden. „Hat die Apotheke mehrere Ärzte, die bestellt haben, ist somit auch entsprechend für jede Bestellung eine getrennte Bestellung (Auftrag) aufzugeben. Grund dafür ist, dass der pharmazeutische Großhandel für eine eventuell erforderliche aliquote Kürzung der Liefermengen wissen muss, wie viele Ärzte insgesamt und somit bei einer Apotheke bestellt haben.“ Nur so könne sichergestellt werden, dass der Impfstoff fair verteilt wird. Wichtig: Zubehör soll nicht separat bestellt werden. „Dieses liefert der pharmazeutische Großhandel entsprechend mit. ABDA, KBV und PHAGRO haben hierfür eine entsprechende Aufstellung gemacht, die Grundlage für die Beschaffung des Zubehörs durch den pharmazeutischen Großhandel ist. Nach derzeitigem Stand werden Impfstoffe und Zubehör zusammen an die Apotheke ausgeliefert.“
Näheres zum Bestellprozess findet sich in der Arbeitshilfe der Bundesapothekerkammer im geschützten Bereich der ABDA-Website.
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*Hinweis: In der ursprünglichen Version des Textes hieß es, die Apotheken müssen bis 12 Uhr ihre Bestellung an den Großhandel übermitteln. Richtig ist: Bis 12 Uhr müssen die Bestellungen der Ärzte in den Apotheken eingegangen sein, für die Übermittlung der Bestellung an den Großhandel haben diese bis 15 Uhr Zeit. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.
2 Kommentare
Impfstoffbestellung
von Holger am 30.03.2021 um 13:15 Uhr
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AW: Impfstoffbestellung
von Thomas Bsonek am 30.03.2021 um 14:17 Uhr
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