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ABDA legt Konzeptpapier vor
So könnte der Bestellprozess für COVID-19-Impfstoffe ablaufen
Ab Kalenderwoche 14 sollen Hausärzt:innen gegen COVID-19 impfen. Vorgesehen ist der Vertrieb der Impfstoffe über Apotheken und den pharmazeutischen Großhandel. Die ABDA informiert jetzt die Apotheken, wie der Bestellprozess und die Auslieferung der Vakzine abläuft. Geklärt ist auch die Frage, bei welchen Temperaturen der Biontech-Impfstoff transportiert und gelagert werden soll. Einiges steht aber noch unter Vorbehalt. Insbesondere die Vergütung ist noch in einer Verordnung zu regeln.
In der Woche nach Ostern soll es losgehen: Dann werden nach dem Willen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bundesweit auch die Hausärzt:innen in die Nationale Impfkampagne einbezogen und sollen Menschen gegen COVID-19 impfen. Im weiteren Verlauf ist vorgesehen, dass auch Fach- und Betriebsärzt:innen sich an der Verimpfung beteiligen.
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Was kommt nun genau auf die Apotheken zu? Ganz klar ist das noch nicht, denn zunächst muss die Coronavirus-Impfverordnung geändert werden. Die dafür nötige Verordnung liegt derzeit als Entwurf vor, Änderungen sind noch möglich. Geplant ist, dass sie am 1. April in Kraft treten soll. Erst dann gibt es eine verlässliche Grundlage für Praxen, Apotheken und Großhändler, an der sie ihre Prozesse ausrichten können.
Erste Informationen dazu, wie Bestellungen und Handhabung der Impfstoffe in den Apotheken aussehen können, legt jetzt die ABDA vor. Sie betont, dass dieses „aufgrund der mit diesem Vorhaben verbundenen logistischen Herausforderungen sowie der Kürze der Zeit“ lediglich als erste Information zu verstehen ist.
Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bereits mitteilte, werden die Impfstoffe wegen der mangelnden Verfügbarkeit zunächst kontingentiert abgegeben. Ziel ist eine faire Verteilung der knappen Impfdosen. In den Kalenderwochen 14 und 15 sollen der Standesvertretung zufolge jeweils rund eine Million Impfdosen bereitgestellt werden. „Es wird aber erwartet, dass im Laufe der kommenden Wochen die verfügbaren Mengen der COVID-19-Impfstoffe zunehmen werden, sodass die Arztpraxen entsprechend ihres Bedarfes und ihrer Kapazitäten versorgt werden können“, schreibt die ABDA.
Wegen der begrenzt verfügbaren Menge kommen auf jeden Hausarzt rechnerisch etwa 20 Dosen Biontech-Impfstoff. „Da ggf. nicht alle Hausärzte ihren Patienten in der 14. KW ein Impfangebot machen werden, können eventuell mehr als die rechnerischen 20 Impfstoffdosen auf die bestellenden Ärzte verteilt werden.“ Die Bestellung darf daher für 18 bis 50 Dosen je Arzt ausgefüllt werden. „Übersteigt die insgesamt von den Ärzten bestellte Mengen die verfügbare Menge, muss durch den pharmazeutischen Großhandel gekürzt werden müssen.“
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