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ABDA legt Konzeptpapier vor
So könnte der Bestellprozess für COVID-19-Impfstoffe ablaufen
PZN für Biontech-Impfstoff
Die Apotheken übermitteln die Bestellungen Vial-bezogen an ihre pharmazeutische Großhandlung. Für Comirnaty® von Biontech/Pfizer, der in den ersten beiden Wochen als einziger Impfstoff im niedergelassenen Bereich zur Verfügung stehen wird, wird es eine PZN für ein Vial geben. „Phagro und seine Mitgliedsunternehmen arbeiten daran, dass die Bestellungen mit dieser PZN bereits ab dem 30. März 2021 über die MSV3-Schnittstelle vorgenommen werden können“, heißt es im ABDA-Papier. Am 30. März, also kommenden Dienstag, sollen Apotheken bereits die ersten Bestellungen an den Großhandel weitergeben, die aus den Arztpraxen bei ihnen eingegangen sind. Das genaue Vorgehen sei derzeit noch in Abstimmung.
Da in den KW 14 bis voraussichtlich 16 nur begrenzt Impfstoff für den niedergelassenen Bereich zur Verfügung stehen wird, sei davon auszugehen, dass die Ärzte weniger als die von ihnen bestellten Mengen erhalten werden. „Damit diese mit ihren Patienten die Termine für die Impfungen vereinbaren können, ist vorgesehen, dass die pharmazeutischen Großhändler in der Woche vor Ostern die Apotheken spätestens am Mittwoch, 31. März 2021, über die lieferbaren Mengen informieren und die Apotheken diese Information unverzüglich am gleichen Tag an die bestellenden Ärzte weitergeben.“ Über den Kommunikationsweg werde noch informiert. Ab der KW 15 erfolge diese Information jeweils sowohl an die Apotheken als auch von diesen an die Ärzte spätestens am Donnerstag.
Ärzte sollen nur in einer Apotheke bestellen
Ärzt:innen werden dazu aufgerufen, ausschließlich in jener Apotheke zu bestellen, die üblicherweise auch den Praxisbedarf organisiert. Die Apotheken wiederum sind angehalten, allein bei ihrem Hauptlieferanten zu ordern. „Nur so kann gewährleistet werden, dass der Impfstoff fair verteilt wird“, heißt es in dem Dokument. Bereits bekannt ist, dass die Praxen jeden Dienstag bis 12 Uhr ihren Bedarf an Impfstoffen inklusive Zubehör wie Spritzen, Kanülen und gegebenenfalls NaCL-Lösung bei der Apotheke melden sollen. Die Apotheke bereitet die eingegangenen Bestellungen der Ärzte auf und übermittelt sie am selben Tag bis 15 Uhr an den Großhändler, der sie hauptsächlich beliefert. Wichtig: „Die Frist ist unbedingt einzuhalten, weil sie von großer Bedeutung für den gesamten Bestell- und Lieferprozess ist“, betont die Bundesvereinigung.
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