3. Aktualisierung der COVID-19- Impfempfehlung

Immungesunde nach SARS-CoV-2-Infektion zunächst nicht impfen

Stuttgart - 16.03.2021, 07:00 Uhr

Nach durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion und des weiterhin bestehenden Impfstoffmangels sollten immungesunde Personen, die eine SARS-CoV-2- Infektion durchgemacht haben, nach Ansicht der STIKO zunächst nicht geimpft werden. (Foto: IMAGO / Joerg Boethling)

Nach durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion und des weiterhin bestehenden Impfstoffmangels sollten immungesunde Personen, die eine SARS-CoV-2- Infektion durchgemacht haben, nach Ansicht der STIKO zunächst nicht geimpft werden. (Foto: IMAGO / Joerg Boethling)


Es ist bereits die dritte Aktualisierung der STIKO-Empfehlungen zur COVID-19-Impfung, die am vergangenen Freitag vom RKI veröffentlicht wurde. Tiefgreifende Veränderungen bringt sie zwar nicht mit sich, doch sie liefert Antworten auf Fragen wie: Was ist der optimale Impfabstand? Sollte nach überstandener SARS-CoV-2-Infektion überhaupt noch geimpft werden – angesichts des Impfstoffmangels? Wie lange besteht ein Schutz nach überstandener COVID-19-Infektion? Und vermindern die Corona-Impfungen auch die Verbreitung der SARS-CoV-2-Viren?

Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) hat am 12. März ihre „COVID-19- Impfempfehlung und die dazugehörige wissenschaftliche Begründung“ zum dritten Mal aktualisiert. Die blau markierten Änderungen können im Epidemiologischen Bulletin 12/2021 nachvollzogen werden. 

Zwar hat mittlerweile der Einmalimpfstoff von Janssen gegen COVID-19 auch eine EU-Zulassung erhalten, wann er auf den Markt kommt, ist aber unklar und in der STIKO-Empfehlung wird er noch nicht berücksichtigt. Für die Impfung gegen COVID-19 wird demnach also weiterhin einer der beiden zugelassenen mRNA-Impfstoffe (Comirnaty von BioNTech/Pfizer, COVID-19-Vaccine von Moderna) oder der zugelassene Vektor-basierte Impfstoff (COVID-19 Vaccine AstraZeneca) verwendet. Wobei gerade bei letzterem nun die jüngsten Geschehnisse rund um den Impfstoff von AstraZeneca abgewartet werden müssen. „Eine begonnene Impfserie muss mit demselben Produkt abgeschlossen werden“, schreibt die STIKO außerdem, es laufen bereits Studien zur Kombination verschiedener Corona-Impfstoffe.  

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Neu in der Impfempfehlung – aber eigentlich bereits bekannt – ist, dass die STIKO die drei in Deutschland verfügbaren Impfstoffe „hinsichtlich des Individualschutzes und der Bekämpfung der Pandemie nach derzeitigem Wissen als gleich geeignet beurteilt“. Auch das muss nun anlässlich des gestrigen Impfstopps wohl vorerst mit Vorsicht betrachtet werden. Direkte Vergleichsstudien zwischen den verschiedenen Impfstoffen seien nur sehr begrenzt verfügbar. „Die Impfstoffe, die alle keine Lebendimpfstoffe sind, können in allen Alters- und Indikationsgruppen eingesetzt werden, für die sie zugelassen sind“, das hatte die STIKO bereits am 4. März bekannt gegeben. 

Eine kleine Änderung findet sich, wie bereits zu erwarten war, nun auch bei den Impfabständen: So hieß es in der zweiten Version der Impfempfehlung noch, dass „unter Berücksichtigung der erfolgten Zulassungen“ die STIKO für die mRNA-Impfstoffe (Comirnaty und COVID-19- Vaccine-Moderna) einen Abstand von 3 beziehungsweise 4 bis 6 Wochen zwischen den beiden Impfstoffdosen und für den Vektor-basierten Impfstoff (COVID-19 Vaccine AstraZeneca) einen Abstand von 9 bis 12 Wochen empfiehlt. Zu letzterem wird nun aber nur doch der Abstand von 12 Wochen empfohlen (Auch hier ist der vorübergehende Impfstopp zu berücksichtigen). Zwar wird unter den Hinweisen zur praktischen Umsetzung beim AstraZeneca-Impfstoff für die Gabe der zweiten Dosis immer noch ein Zeitraum von 4 bis 12 Wochen angegeben. Die STIKO empfiehlt jedoch, „bis an die obere Grenze dieses Zeitintervalls zu gehen (12 Wochen), da dadurch die beste Schutzwirkung zu erzielen ist“.

Nach überstandener SARS-CoV-2-Infektion: Schutzwirkung für mindestens 6 bis 8 Monate

Die größte Neuerung dürfte sich auch unter den Hinweisen zur praktischen Umsetzung finden. Zwar bestehe weiterhin keine Notwendigkeit, vor Verabreichung einer COVID-19-Impfung das Vorliegen einer akuten asymptomatischen oder (unerkannt) durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion labordiagnostisch auszuschließen, heißt es dort. Allerdings könne es bei Personen mit labordiagnostisch bestätigter SARS-CoV-2- Infektion nach Impfung zu vorübergehenden verstärkten systemischen Reaktionen kommen. Neu eingefügt in die Impfempfehlung wurde nun:


Aufgrund der Immunität nach durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion und in Anbetracht des weiterhin bestehenden Impfstoffmangels sollten immungesunde Personen, die eine SARS-CoV-2- Infektion durchgemacht haben, nach Ansicht der STIKO zunächst nicht geimpft werden.“

STIKO


Dieser Abschnitt war zuvor vorsichtiger formuliert worden. Man sprach von einer „anzunehmenden“ Immunität. Und ehemals an COVID-19 erkrankte Personen sollten nach Ansicht der STIKO unter Berücksichtigung der Priorisierung im Regelfall etwa 6 Monate nach Genesung geimpft werden, hieß es. Nun steht in der neuen Impfempfehlung, dass die derzeit verfügbaren klinischen und immunologischen Daten eine Schutzwirkung für mindestens 6 bis 8 Monate nach überstandener SARS-CoV-2-Infektion belegten.

Sehr gute Boosterung der Immunanwort

Unter Berücksichtigung der Priorisierung solle in der Folge also frühestens 6 Monate nach Genesung beziehungsweise Diagnosestellung einer SARS-CoV-2-Infektion eine COVID-19-Impfung erwogen werden. Zusätzlich reiche dann eine Impfstoffdosis aus, weil sich dadurch bereits hohe Antikörpertiter erzielen ließen, die durch eine zweite Impfstoffdosis nicht weiter gesteigert würden. Für die Impfung von ehemals mit SARS-CoV-2 infizierten Personen könnten alle zugelassenen COVID-19-Impfstoffe verwendet werden.

Ob und wann später doch noch eine zweite COVID-19-Impfung notwendig wird, lasse sich gegenwärtig noch nicht sagen.

Wird die COVID-19-Impfung zur Standardimpfung?

Einen ähnlich neuen aber ungewissen Blick in die Zukunft, wagt die dritte Version der STIKO-Empfehlung auch auf Seite 2, so liest man dort: „Es handelt sich während der Pandemie um eine Indikationsimpfempfehlung im Rahmen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite.“ Ob es in Zukunft eine Standardimpfempfehlung oder eine anderslautende Indikationsimpfempfehlung geben wird, könne zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht beurteilt werden.

Verminderung der Virusausscheidung gesichert

Auch an den Fall, dass erst nach der ersten COVID-19-Impfstoffdosis eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2- Infektion auftritt, hat die STIKO gedacht. In diesem Fall rät die STIKO ebenfalls, die Verabreichung der zweiten Dosis frühestens 6 Monate nach Genesung beziehungsweise Diagnosestellung zu erwägen.

Weiterhin würden die bisher vorliegenden Daten nicht erlauben, abschließend zu bewerten, ob die mRNA- und Vektor-basierten COVID-19-Impfstoffe eine Übertragung des Virus verhindern. 

Allerdings, und das ist neu, könne nun eine Verminderung der Virusausscheidung bei (nach Impfung) Infizierten als gesichert angesehen werden. Das gibt Hoffnung, doch die Schutzmaßnahmen müssen so oder so weiter eingehalten werden – bis zum Vorliegen von Daten zum Schutz der Impfung vor Transmission.



Diana Moll, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (dm)
redaktion@daz.online


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