3. Aktualisierung der COVID-19- Impfempfehlung

Immungesunde nach SARS-CoV-2-Infektion zunächst nicht impfen

Stuttgart - 16.03.2021, 07:00 Uhr

Nach durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion und des weiterhin bestehenden Impfstoffmangels sollten immungesunde Personen, die eine SARS-CoV-2- Infektion durchgemacht haben, nach Ansicht der STIKO zunächst nicht geimpft werden. (Foto: IMAGO / Joerg Boethling)

Nach durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion und des weiterhin bestehenden Impfstoffmangels sollten immungesunde Personen, die eine SARS-CoV-2- Infektion durchgemacht haben, nach Ansicht der STIKO zunächst nicht geimpft werden. (Foto: IMAGO / Joerg Boethling)


Nach überstandener SARS-CoV-2-Infektion: Schutzwirkung für mindestens 6 bis 8 Monate

Die größte Neuerung dürfte sich auch unter den Hinweisen zur praktischen Umsetzung finden. Zwar bestehe weiterhin keine Notwendigkeit, vor Verabreichung einer COVID-19-Impfung das Vorliegen einer akuten asymptomatischen oder (unerkannt) durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion labordiagnostisch auszuschließen, heißt es dort. Allerdings könne es bei Personen mit labordiagnostisch bestätigter SARS-CoV-2- Infektion nach Impfung zu vorübergehenden verstärkten systemischen Reaktionen kommen. Neu eingefügt in die Impfempfehlung wurde nun:


Aufgrund der Immunität nach durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion und in Anbetracht des weiterhin bestehenden Impfstoffmangels sollten immungesunde Personen, die eine SARS-CoV-2- Infektion durchgemacht haben, nach Ansicht der STIKO zunächst nicht geimpft werden.“

STIKO


Dieser Abschnitt war zuvor vorsichtiger formuliert worden. Man sprach von einer „anzunehmenden“ Immunität. Und ehemals an COVID-19 erkrankte Personen sollten nach Ansicht der STIKO unter Berücksichtigung der Priorisierung im Regelfall etwa 6 Monate nach Genesung geimpft werden, hieß es. Nun steht in der neuen Impfempfehlung, dass die derzeit verfügbaren klinischen und immunologischen Daten eine Schutzwirkung für mindestens 6 bis 8 Monate nach überstandener SARS-CoV-2-Infektion belegten.

Sehr gute Boosterung der Immunanwort

Unter Berücksichtigung der Priorisierung solle in der Folge also frühestens 6 Monate nach Genesung beziehungsweise Diagnosestellung einer SARS-CoV-2-Infektion eine COVID-19-Impfung erwogen werden. Zusätzlich reiche dann eine Impfstoffdosis aus, weil sich dadurch bereits hohe Antikörpertiter erzielen ließen, die durch eine zweite Impfstoffdosis nicht weiter gesteigert würden. Für die Impfung von ehemals mit SARS-CoV-2 infizierten Personen könnten alle zugelassenen COVID-19-Impfstoffe verwendet werden.

Ob und wann später doch noch eine zweite COVID-19-Impfung notwendig wird, lasse sich gegenwärtig noch nicht sagen.



Diana Moll, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (dm)
redaktion@daz.online


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