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Änderungen zum 1. April
Neue und geänderte Festbeträge – auch für wichtige Biologicals
Zum 1. April wird es wieder einmal neue Festbetragsgruppen und geänderte Festbeträge geben. Nun wurden auch Festbeträge für die neu gebildete Festbetragsgruppe mit vier TNF-alpha-Inhibitoren festgesetzt. Darum erscheint es dieses Mal wohl noch mehr als sonst geboten, die Ankündigungen für Preisänderungen zu verfolgen und auf drohende Lagerwertverluste zu achten.
Der GKV-Spitzenverband hat die Festbeträge für Arzneimittel überprüft und am 8. Februar einige Änderungen vorgenommen, die zum 1. April wirksam werden. Insbesondere hat der GKV-Spitzenverband nun Festbeträge für sechs Festbetragsgruppen verschreibungspflichtiger Arzneimittel festgesetzt, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im zweiten Halbjahr 2020 neu gebildet hatte. Außerdem hat der GKV-Spitzenverband die Festbeträge für vier Gruppen nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel angepasst und zwei Festbetragsgruppen für drei verschreibungspflichtige Wirkstoffe aufgehoben.
Festbeträge für neue Festbetragsgruppen
Für die folgenden, im vorigen Jahr neu gebildeten Festbetragsgruppen der Stufe 1 mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, wurden Festbeträge festgesetzt:
- Agomelatin (oral)
- Darunavir (oral, über 150 mg)
- Kombination von Efavirenz, Emtricitabin und Tenofovir disoproxil (oral)
- Febuxostat (oral)
- Prasugrel (oral)
Gemeinsame Gruppe für vier TNF-alpha-Inhibitoren
Außerdem ist eine Festbetragsgruppe der Stufe 2 für TNF-alpha-Inhibitoren in subkutanen Darreichungsformen entstanden, für die nun Festbeträge festgesetzt wurden. Sie umfasst die Biologicals Adalimumab (über 20 mg), Certolizumab pegol, Etanercept (über 10 mg) und Golimumab (über 45 mg). Die Konzentrationen zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen werden damit nicht erfasst. Für Etanercept bestand bereits eine Festbetragsgruppe, die sich damit erübrigt. Die Ankündigung der neuen gemeinsamen Festbetragsgruppe der Stufe 2 für die vier Biologicals war schon im Herbst kritisch betrachtet worden. Denn der Begriff der Vergleichbarkeit wird damit weit gefasst. Es geht um zwei Antikörper, ein Antikörper-Fragment und ein Fusionsprotein. Doch sie alle wirken als TNF-alpha-Inhibitoren, und ihre zugelassenen Anwendungsgebiete stimmen teilweise überein. Dies hat dem G-BA als Grundlage für die Bildung einer gemeinsamen Festbetragsgruppe ausgereicht, die nun diese auch wirtschaftlich bedeutsamen Arzneimittel umfasst.
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