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Bundestag beschließt Fortgeltung der Pandemie-Regelungen
Die epidemische Lage besteht fort
Weitere Kriterien für Schutzmaßnahmen
Nachgebessert wird überdies in § 28a IfSG – der Grundlage für besondere Schutzmaßnahmen zur Eindämmung von COVID-19. Bei Entscheidungen über diese Schutzmaßnahmen sind demnach neben den Inzidenzwerten weitere Kriterein einzubeziehen. So zum Beispiel „Änderungen des Infektionsgeschehens durch ansteckendere, das Gesundheitssystem stärker belastende Virusvarianten zu berücksichtigen“. Zudem sind bei der Prüfung der Aufhebung oder Einschränkung der Schutzmaßnahmen auch die Anzahl der gegen COVID-19 geimpften Personen zu berücksichtigen, ebenso beispielsweise die Belastung des Gesundheitssystems.
Eine weitere Änderung, die kurzfristig eingefügt wurde, betrifft die Pflegehilfsmittelpauschale: Sie soll nun bis zum 31. Dezember 2021 bei monatlich 60 Euro liegen.
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Schließlich soll das BMG eine externe wissenschaftliche Evaluation der gesamten Regelungen zur epidemischen Lage in Auftrag geben – anders als noch im Kabinettsentwurf soll diese Aufgabe nicht schon per Gesetz die Leopoldina übernehmen. Das Ergebnis soll bis Ende 2021 vorliegen.
Nächste Station für das Gesetz ist der Bundesrat, der es voraussichtlich am 26. März 2021 behandeln wird. Das Gesetz muss noch vor Monatsende in Kraft treten, da anderenfalls die befristeten Anordnungen und Verordnungen zum 31. März 2021 aufgehoben würden.
3 Kommentare
bei 60 Euro lieben
von Sabine Schmeider am 04.03.2021 um 17:17 Uhr
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AW: bei 60 Euro lieben
von Sabine Schneider am 04.03.2021 um 17:18 Uhr
AW: bei 60 Euro lieben
von Christina Müller am 04.03.2021 um 17:23 Uhr
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