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Epidemische Lage-Fortgeltungsgesetz
Ringen um erhöhte Pflegehilfsmittel-Pauschale
Nach derzeitigem Stand der Dinge läuft zum 31. März die auf 60 Euro erhöhte Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch aus. Diese Frist wird sich mit dem geplanten Gesetz zur Fortgeltung der die epidemischen Lage betreffenden Maßnahmen zwar verlängern. Doch zunächst sahen die Formulierungshilfen für diesen Gesetzentwurf vor, die erhöhte Pauschale dauerhaft gesetzlich zu verankern. Dass dieser Passus nun verschwunden ist, findet man unter anderem beim Bundesverband Medizintechnologie unverständlich.
Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, haben ab Pflegegrad 1 Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Darunter fallen unter anderem Mundschutze, Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel für Hände und Flächen. Die Kassen erstatten dafür bis zu 40 Euro – so sieht es § 40 Abs. 2 Sozialgesetzbuch XI vor. Im Zuge der Corona-Pandemie hat das Bundesgesundheitsministerium im Rahmen der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung allerdings für eine Erhöhung des Pauschalbetrags auf 60 Euro gesorgt.
Diese Verordnung wird – wie alle Corona-Sonderregeln auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes – zum 1. April außer Kraft treten. Da die Pandemie zu diesem Zeitpunkt allerdings kaum überwunden sein wird, feilt der Gesetzgeber derzeit an einem Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen. Die Sonderregeln sollen künftig nicht mehr an ein starres Datum anknüpfen, sondern an die epidemische Lage selbst – und ob diese noch besteht, soll der Gesetzgeber künftig alle drei Monate entscheiden.
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Nach dem Kabinettsbeschluss am vergangenen Dienstag fand am darauffolgenden Freitag die erste Lesung im Bundestag statt. Schon dort hatte der FDP-Abgeordnete Wieland Schinnenburg kritisiert, dass die in den ersten Formulierungshilfen für den Gesetzentwurf vorgesehene Verstetigung der 60-Euro-Pauschale im Sozialgesetzbuch XI aus dem Kabinettsentwurf gestrichen wurde. „Das ist eine skandalöse Knauserei, die wir als FDP nicht mitmachen“, erklärte Schinnenburg.
BVmed rechnet nicht mit weniger Nachfrage und fallenden Preisen
Kritik kommt aber auch vom Bundesverband Medizintechnologie (BVMed). Dieser hat nun an den Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung geschrieben. Er setzt sich für eine dauerhafte Erhöhung des monatlichen Betrags bei Pflegehilfsmitteln im laufenden Gesetzgebungsverfahren ein. Der BVmed verweist darauf, dass es mit dem gestiegenen Hygienebewusstsein sowie den gestiegenen Preisen für Desinfektionsmittel oder Schutzausrüstung gute Gründe für eine Pauschale von 60 Euro gebe. „Die Rücknahme der dauerhaften Erhöhung der Pflegehilfsmittel-Pauschale ist für uns unverständlich. Wir müssen die gestiegenen Kosten langfristig finanzieren, um die Pflegebedürftigen und die Pflegenden besser zu schützen“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Er geht auch langfristig aufgrund des weltweiten Bedarfes nicht davon aus, dass sich Nachfrage und Preise reduzieren. „Die Politik darf die Pflegebedürftigen und die Pflegenden jetzt nicht im Stich lassen“, appelliert Möll an Regierung und Parlament.
Die parlamentarischen Beratungen zum Gesetzentwurf haben gerade erst begonnen. Am 22. Februar ist die öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags angesetzt. Es gibt also noch Gelegenheit für Nachjustierungen.
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