Ist die doppelte Kennzeichnung – KN95 plus CE, wie von der ABDA beschrieben – also doch kein Hinweis darauf, dass die Masken nicht den Anforderungen entsprechen? Mit dieser Frage hat sich DAZ.online schließlich wieder direkt an die ABDA gewandt. Dort bleibt man bei seiner ursprünglichen Einschätzung, dass KN95-Masken nicht mit einem CE-Kennzeichen versehen sein dürften. Und das begründet die ABDA vor allem mit einem Dokument der Bundesanstalt für Arbeitsschutz (BAuA) mit dem Titel „Hinweise zum Erkennen konformer Atemschutzmasken“ vom Dezember 2020: „Auf der 1. Seite finden Sie Hinweise zu Masken, die man nicht verwenden sollte, darunter auch Masken, die mit KN95 und CE-Kennzeichen versehen sind.“ Die Argumentation des RPT kann die ABDA zwar nachvollziehen, fragt aber, ob es realistisch sei, dass eine Maske erst in China nach dortiger Norm hergestellt wurde und dann nachträglich die Anforderungen der DIN EN 149:2001+A1:2009 erfüllt?
Zum Hintergrund erklärt die ABDA, dass zu Beginn der Pandemie das CE-Zeichen häufig einfach auf die KN95-Maske gedruckt worden sei, um dem Käufer die CE-Konformität vorzugaukeln und die Maske damit besser zu verkaufen. Auch das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit in Berlin habe der Bundesapothekerkammer mitgeteilt, dass es eine Doppelkennzeichnung eigentlich nicht gibt.
Was heißt das nun ganz konkret für die Apotheker:innen, die die Regeln nicht nur kennen, sondern auch anwenden müssen? Es scheint momentan am vernünftigsten, man folgt den „Hinweisen zum Erkennen konformer Atemschutzmasken“ der BAuA.
Stuttgart - 19.01.2021, 17:50 Uhr
Bei filtrierenden Halbmasken nach dem chinesischen Standard GB 2626 und der Bezeichnung KN95 muss man nicht sofort misstrauisch werden, es kann sich um sogenannte CPA-Masken handeln. Diese müssen dann aber über die entsprechende Kennzeichnung und einen Bewertungsschreiben verfügen. (Foto: imago images / photosteinmaurer.com)