Regierungspräsidium Tübingen

Woran Apotheker sichere Atemschutzmasken erkennen können

Stuttgart - 13.11.2020, 17:50 Uhr

Die abgebildete Maske bietet sehr wahrscheinlich nicht den geforderten Schutz: Ist keine Prüfziffer zusätzlich zum CE-Kennzeichen vorhanden, dürfen auch keine anderen irreführenden Kennzeichnungen wie FFP angebracht werden. CPA-Masken dürfen keine CE-Kennzeichnung tragen. (Foto: PixelboxStockFootage / stock.adobe.com)

Die abgebildete Maske bietet sehr wahrscheinlich nicht den geforderten Schutz: Ist keine Prüfziffer zusätzlich zum CE-Kennzeichen vorhanden, dürfen auch keine anderen irreführenden Kennzeichnungen wie FFP angebracht werden. CPA-Masken dürfen keine CE-Kennzeichnung tragen. (Foto: PixelboxStockFootage / stock.adobe.com)


Am vergangenen Montag hat das ZDF-Magazin WISO darüber berichtet, wie Verbraucher sichere Atemschutzmasken erkennen können – unterstützt von der Marktüberwachung Düsseldorf. Um für Apotheker den unübersichtlichen Masken-Markt überschaubarer zu machen, hat auch DAZ.online eine offizielle Stelle um Hilfe gebeten: Aus dem „Merkblatt zu FFP2- und FFP3-Atemschutzmasken“ des Regierungspräsidiums Tübingens hat DAZ.online für Sie eine Art „Fahrplan“ für die Praxis zusammengestellt. 

Mit einem neuen Merkblatt, datiert auf den 13. November 2020, möchte die Marktüberwachung Baden-Württemberg Verbrauchern und Händlern eine Hilfestellung zur Beurteilung von FFP-Masken geben. Das Merkblatt liegt DAZ.online vor. „Auch auf der Internetseite des RPT wird dieses Merkblatt in Kürze abrufbar sein“, erklärte das Regierungspräsidium Tübingen (RPT) dazu.

DAZ.online stellt hier einige Punkte aus dem Dokument zusammen und gibt weiterführende Hinweise für die Praxis.

FFP2- und FFP3-Atemschutzmasken: die Grundlagen

  • FFP steht für „Filtering Facepiece“, auf Deutsch: filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikel
  • Nur FFP2- und FFP3-Masken schützen nach derzeitigem Erkenntnisstand den Träger bei korrektem Gebrauch vor Coronaviren
  • FFP-Masken unterliegen der EU-Verordnung für persönliche Schutzausrüstung (Verordnung EU 2016/425), sie müssen entsprechende EU-Anforderungen erfüllen

Was FFP-Masken nicht sind

Der Schnellcheck: Alle Angaben vorhanden?

Die folgenden Informationen müssen deutlich und dauerhaft auf der FFP-Maske und an der kleinsten handelsüblichen Packung angebracht sein oder durch die Verpackung lesbar sein, falls sie transparent ist.

  • CE-Kennzeichnung mit der NB-Nummer 
  • Der Name, das Warenzeichen oder andere Mittel zum Identifizieren des Herstellers und eine Produktbezeichnung zur Identifikation der FFP-Maske
  • Angabe der angewendeten Norm EN 149:2001+A1:2009 oder engl. Fassung EN 149:2009-08
  • Angabe der Geräteklasse, z. B. FFP1, FFP2 und FFP3
  • Gebrauchsdauer der Halbmaske: „NR“ = Gebrauch ist auf eine Schicht begrenzt, „R“ = Maske ist wiederverwendbar, „D“ für Staubprüfung mit Dolomit (für den Schutz gegen Coronaviren nicht relevant)

Zusätzlich müssen an der kleinsten handelsüblichen Packung folgende Angaben angebracht sein.

  • Das Jahr für das Ende der Lagerzeit ggf. mittels Piktogramm
  • Temperaturbereich der Lagerbedingungen ggf. mittels Piktogramm
  • Maximale relative Feuchte der Lagerbedingungen ggf. mittels Piktogramm
  • Hinweis auf Informationsbroschüre des Herstellers  ggf. mittels Piktogramm

Piktogramme müssen in den Anleitungen und Informationen des Herstellers erklärt werden. Sollten keine Piktogramme verwendet werden, müssen die Hinweise als Text in der Sprache des Einfuhrlandes auf der Verpackung aufgebracht sein. Die Anleitungen/Informationen müssen der kleinsten Verkaufsverpackung beigefügt werden. Wird die FFP-Maske in die EU eingeführt, gibt der Einführer seine Postanschrift auf dem Produkt, der Verpackung oder in den beigefügten Unterlagen an.

Fehlen auf der Verpackung wesentliche Kennzeichnungen, Warnhinweise und Angaben, kann das ein Indiz für eine fehlende Prüfung beziehungsweise Überwachung sein. Wofür und wo (Konformitätserklärung auf Seite 3!) die einzelnen Angaben sonst noch stehen und wie Sie gefälschte Angaben erkennen können, erfahren Sie auf den nächsten Seiten. 



Diana Moll, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (dm)
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

FFP2, KN95, EN 149, GB2626, CE, CPA

Atemschutzmasken: Wann Misstrauen angebracht ist

Auch ohne CE-Kennzeichen verkehrsfähig?

Masken, Masken und … immer noch Masken

Atemschutzmasken in der Corona-Pandemie

Welche Verantwortung liegt beim Apotheker?

Kennzeichnung verkehrsfähiger FFP2-Masken

Alles CE oder was?

1 Kommentar

Alltagsmasken, die vorn Infektionen schützen ?

von Thesing-Bleck am 13.11.2020 um 18:51 Uhr

Die Darstellung geht leider nicht auf die wohl wichtigste und am häufigsten gestellteFrage ein: "Gibt es Alltagsmasken, die den Träger von einer Corona-Infektion schützen?"

Im Netz gibt es dazu unterschiedliche Angebote. Diese Masken sind in der Regel sehr teuer. Sie geben an, mindestens 90% oder mehr der Viren rausfiltern zu können. Sie werden z.B. für Kinder oder für Sportler empfohlen. Die Aussage sei von namentlich genannten Instituten übergeprüft worden, so heißt es. Es wäre schön, wenn dazu die DAZ als valides Informationsmedium, dem wir vertrauen, einen Artikel veröffentlichen könnte?

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.