Regierungspräsidium Tübingen

Woran Apotheker sichere Atemschutzmasken erkennen können

Stuttgart - 13.11.2020, 17:50 Uhr

Die abgebildete Maske bietet sehr wahrscheinlich nicht den geforderten Schutz: Ist keine Prüfziffer zusätzlich zum CE-Kennzeichen vorhanden, dürfen auch keine anderen irreführenden Kennzeichnungen wie FFP angebracht werden. CPA-Masken dürfen keine CE-Kennzeichnung tragen. (Foto: PixelboxStockFootage / stock.adobe.com)

Die abgebildete Maske bietet sehr wahrscheinlich nicht den geforderten Schutz: Ist keine Prüfziffer zusätzlich zum CE-Kennzeichen vorhanden, dürfen auch keine anderen irreführenden Kennzeichnungen wie FFP angebracht werden. CPA-Masken dürfen keine CE-Kennzeichnung tragen. (Foto: PixelboxStockFootage / stock.adobe.com)


Spezialfall in der Corona-Pandemie: CPA-Masken

Warum es überhaupt so viel Verwirrung auf dem Maskenmarkt gibt, liegt an den Sonderregelungen, die im Rahmen der Corona-Pandemie geschaffen wurden – jene sind aber nicht mehr gültig

Zu Beginn der Pandemie, als kaum noch Masken erhältlich waren, wurde die Kategorie der Corona-Pandemie-Atemschutzmasken (CPA) rechtlich und vorübergehend neu geschaffen. Weil der Versorgungsengpass aktuell für Atemschutzmasken aber nicht mehr gegeben ist, ist diese Sonderregelung für die Einfuhr und das erstmalige Bereitstellen seit dem 1. Oktober 2020 nicht mehr gültig. Im Handel dürfen derartige CPA-Schutzmasken befristet für die Dauer der Gültigkeit der MedBVSV aber noch weiter angeboten und bereitgestellt werden. Was bedeutet das für die Überprüfung in der Apotheke?

Das RPT schrieb dazu auf Anfrage von DAZ.online: „Um CPA-Masken auf dem Markt bereitstellen zu dürfen, muss für diese ein Bestätigungsschreiben einer Marktüberwachungsbehörde vorliegen. Dieses Schreiben wird aufgrund eines bestandenen Schnelltestes und einer entsprechenden Bewertung einer zugelassenen Prüfstelle nach den Prüfgrundlagen der Zentralstelle der Länder ausgestellt. An diesen CPA-Masken dürfen keine CE-Kennzeichnung oder andere, irreführende Kennzeichnungen (z.B. FFP oder Verweise auf die DIN EN 149) angebracht werden. Das Bestätigungsschreiben ist in Kopie an alle Käufer bzw. Zwischenhändler bis zum Verwender jeder Abgabeeinheit beizufügen.“ 

Atemschutzmasken mit den Bezeichnungen KN95 oder CPA-Masken sind also nicht mit FFP-Masken gleichzusetzen. Jörg-Timm Kilisch von der DEKRA erklärte gegenüber dem ZDF-Magazin WISO, dass im Rahmen von Schnelltests rund 60 Prozent der üblichen Prüfungen weggelassen wurden. Er schätzt außerdem, dass von rund acht Milliarden Masken, die nach Deutschland geliefert wurden, vier Milliarden gar nicht getestet wurden – der Schnelltest sei erst später vorgeschrieben worden. 



Diana Moll, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (dm)
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Alltagsmasken, die vorn Infektionen schützen ?

von Thesing-Bleck am 13.11.2020 um 18:51 Uhr

Die Darstellung geht leider nicht auf die wohl wichtigste und am häufigsten gestellteFrage ein: "Gibt es Alltagsmasken, die den Träger von einer Corona-Infektion schützen?"

Im Netz gibt es dazu unterschiedliche Angebote. Diese Masken sind in der Regel sehr teuer. Sie geben an, mindestens 90% oder mehr der Viren rausfiltern zu können. Sie werden z.B. für Kinder oder für Sportler empfohlen. Die Aussage sei von namentlich genannten Instituten übergeprüft worden, so heißt es. Es wäre schön, wenn dazu die DAZ als valides Informationsmedium, dem wir vertrauen, einen Artikel veröffentlichen könnte?

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