Zu allen PSA (außer Kategorie I) muss eine Baumusterprüfung entsprechend Modul B / Anhang V der VO 2016/425 durchgeführt werden. Dabei prüft die benannte Stelle den technischen Entwurf eines PSA-Baumusters.
Zusätzlich ist eine Überwachung des Produkts in der Serie oder der Produktion entsprechend Modul C2 oder D nach Anhang VII oder VIII der VO 2016/245 nötig. Diese brauchen Atemschutzmasken, weil sie PSA der Kategorie III sind. Dabei wird die Konformität mit dem Baumuster überprüft.
1 Kommentar
Alltagsmasken, die vorn Infektionen schützen ?
von Thesing-Bleck am 13.11.2020 um 18:51 Uhr
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