Regierungspräsidium Tübingen

Woran Apotheker sichere Atemschutzmasken erkennen können

Stuttgart - 13.11.2020, 17:50 Uhr

Die abgebildete Maske bietet sehr wahrscheinlich nicht den geforderten Schutz: Ist keine Prüfziffer zusätzlich zum CE-Kennzeichen vorhanden, dürfen auch keine anderen irreführenden Kennzeichnungen wie FFP angebracht werden. CPA-Masken dürfen keine CE-Kennzeichnung tragen. (Foto: PixelboxStockFootage / stock.adobe.com)

Die abgebildete Maske bietet sehr wahrscheinlich nicht den geforderten Schutz: Ist keine Prüfziffer zusätzlich zum CE-Kennzeichen vorhanden, dürfen auch keine anderen irreführenden Kennzeichnungen wie FFP angebracht werden. CPA-Masken dürfen keine CE-Kennzeichnung tragen. (Foto: PixelboxStockFootage / stock.adobe.com)


Wie Sie die vorhandenen Angaben verifizieren können

Die erforderlichen Angaben und entsprechenden Nachweise beruhen auf der Verordnung (EU) 2016/425, die für persönliche Schutzausrüstung (PSA) wie FFP-Masken ein Konformitätsbewertungsverfahren fordert. Konkret werden für FFP2-Masken

  • eine EU-Baumusterprüfung und
  • eine Überwachung der Produktion gefordert.

Diese Prüfungen dürfen nur durch benannte Stellen, sogenannte Notified Bodies (NB) durchgeführt werden. Erkennbar sind diese wie oben angegeben an der „CE-Kennzeichnung mit der NB-Nummer“. Diese können Apotheker auf der Informationsseite der EU-Kommission NANDO gegenprüfen

Wichtig ist, dabei auf den zugelassenen Prüfumfang der Prüfstellen zu achten. Wer also auf die entsprechende NB-Nummer klickt, sollte dort nach dem Vermerk „Regulation (EU) 2016/425 Personal protective equipment“ suchen und mit einem weiteren Klick den Vermerk „Equipment providing respiratory system protection“ finden. Im Falle der DEKRA ist dann beispielsweise der gesamte mögliche Prüfumfang aufgelistet:

  • EU type-examination /Annex V (die Baumusterprüfung)
  • Quality assurance of the production process /Annex VIII (Überwachung der Produktion)
  • Supervised product checks at random intervals / Annex VII (Überwachung der Produktion)

Zu allen PSA (außer Kategorie I) muss eine Baumusterprüfung entsprechend Modul B / Anhang V der VO 2016/425 durchgeführt werden. Dabei prüft die benannte Stelle den technischen Entwurf eines PSA-Baumusters.

Zusätzlich ist eine Überwachung des Produkts in der Serie oder der Produktion entsprechend Modul C2 oder D nach Anhang VII oder VIII der VO 2016/245 nötig. Diese brauchen Atemschutzmasken, weil sie PSA der Kategorie III sind. Dabei wird die Konformität mit dem Baumuster überprüft.



Diana Moll, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (dm)
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Alltagsmasken, die vorn Infektionen schützen ?

von Thesing-Bleck am 13.11.2020 um 18:51 Uhr

Die Darstellung geht leider nicht auf die wohl wichtigste und am häufigsten gestellteFrage ein: "Gibt es Alltagsmasken, die den Träger von einer Corona-Infektion schützen?"

Im Netz gibt es dazu unterschiedliche Angebote. Diese Masken sind in der Regel sehr teuer. Sie geben an, mindestens 90% oder mehr der Viren rausfiltern zu können. Sie werden z.B. für Kinder oder für Sportler empfohlen. Die Aussage sei von namentlich genannten Instituten übergeprüft worden, so heißt es. Es wäre schön, wenn dazu die DAZ als valides Informationsmedium, dem wir vertrauen, einen Artikel veröffentlichen könnte?

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