Drittes Bevölkerungsschutzgesetz

Neue Regelungen für die Pandemie

Berlin - 09.11.2020, 17:30 Uhr

Am vergangenen Freitag debattierte der Deutsche Bundestag über Einschränkungen in der Corona-Pandemie. (m / Foto: imago images / Christian Spicker)

Am vergangenen Freitag debattierte der Deutsche Bundestag über Einschränkungen in der Corona-Pandemie. (m / Foto: imago images / Christian Spicker)


Im Eiltempo wird derzeit der Gesetzentwurf für das dritte Bevölkerungsschutzgesetz durch das parlamentarische Verfahren getrieben. Am vergangenen Freitag befassten sich sowohl der Bundesrat als auch der Bundestag mit den jüngsten Plänen der Großen Koalition, die gesetzlichen Grundlagen für die Bekämpfung der Pandemie weiterzuentwickeln. Noch diese Woche wird die öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags stattfinden. Welche Neuerungen bringt das Gesetz?

Der Bundestag hat am 6. November den Entwurf von CDU/CSU und SPD für ein drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach einstündiger Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen. Zugleich berieten die Fraktionen von AfD, Grünen und Linken über Anträge und übergaben diese an den Ausschuss.

Mit dem neuen Gesetz sollen die Regelungen der beiden im März und im Mai 2020 beschlossenen Bevölkerungsschutzgesetze fortentwickelt werden. Es geht vor allem um Änderungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG), speziell um weitere oder geänderte temporäre Ermächtigungsgrundlagen für die Regierung während einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“. Zunächst angedachte, jedoch sogleich stark kritisierte Verstetigungen von Verordnungsermächtigungen in der Krise waren bereits aus dem Kabinettsentwurf verschwunden.

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Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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7 Kommentare

Testzahlen

von Thorsten W. am 17.11.2020 um 20:06 Uhr

Dieser §28a kann in dieser Form niemals rechtens sein. Die Einschränkungen werden nach den Bedingungen 35 / 50 endschieden. Erstens sind diese Werte sind rein willkürlich von der Politik festgelegt. Zweitens sind diese NICHT an bestimmte Kriterien der PCR-Tests gebunden, also Zahl der Test, Testgruppen, CT-Werte und Anzahl von Genen. Somit kann diese Regelung niemals rechtlichen Halt haben, schon alleine durch die einfache Manipulierbarkeit.

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Corona

von Udo Saß am 13.11.2020 um 20:32 Uhr

Diese für mich unsäglichen Coronaleugner Aussagen nerven einfach nur noch.
Wenn Angst und Einsamkeit (die nicht zugegeben oder wahrgenommen werden) Menschen dazu bringt andere anzustecken oder sogar zu Tode zubringen, dann ist ein Punkt erreicht, diese mit Druck zum Wohle der Gemeinschaft mit Sanktionen dazu gebracht werden müssen, ihr Verhalten zu verändern.

» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten

AW: Corona

von Jens Leumer am 14.11.2020 um 12:02 Uhr

Danke für Menschen wie SIE, die es durch fahrlässiges Verhalten ermöglichen, Notstandsgesetze durchzuboxen. Ich kenne nur seeehr wenige Corona-Leugner, aber viele Corona-Skeptiker und viele ältere Menschen, die Bevölkerungsschutzgesetze noch aus einer anderen dunklen Zeit her kennen. Wer Sanktionen fordert ist schnell auch bereit andere Menschen zu denunzieren. Antirassismus und Antidiskriminierung gelten wohl in Coronazeiten nicht mehr. Bald darf wieder geschossen werden, wenn es nach Ihrem Rechtsverständnis geht!

AW: Corona

von Michael Burkowski am 14.11.2020 um 23:43 Uhr

Stellen Sie die Wahrscheinlichkeit einer Infektion und die Wahrscheinlichkeit daran ernsthaft zu erkranken mit denen gegenüber an irgendeiner Krebserkrankung zu sterben.
Dann werden womöglich auch Sie leichte Zweifel zulassen das eine gesonderte Gesetzgebung für eine noch nicht abschließend erforschte Erkrankung erwirkt werden soll.

Mitsprache- und Entscheidungsrechte?????

von Alexander D am 12.11.2020 um 12:30 Uhr

"Das Parlament könnte die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ als Basis von Krisenmaßnahmen selbst aufheben."
DAS ist das "Mitsprache- und Entscheidungsrecht"???
Mir wird echt anders wenn ich das lese.
Wenn ich nur zähle wie oft ich "wird ermächtigt" oder ermächtigen lese wird mir schlecht.

Zusammen mit der Überlegung, Quarantäneverweigerer in geschlossenen Krankenhäusern zwangseinweisen zu lassen (also poitiv getestete, die an der Richtigkeit des Testes zu Recht zweifeln, siehe Labore Bayern, siehe Fußballer die erst positiv dann negativ getestet werden, siehe Angaben bei PCR-Test-Herstellern auf unspezifische Reaktionen auf H1N1 etc etc) sind wir dann nicht irgendwie auf einem falschen Weg????? Vielleicht sogar in Richtung einer dunklen Vergangenheit????

Ich weiß es nicht

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Diktatur

von Regner Manuela am 12.11.2020 um 7:51 Uhr

Eine Diktatur einzuführen unter dem Deckmantel des Infektionsdchutzes und uns Bürger von jeglichen Grundrechten, Freiheit und Selbstbestimmung zu befreien, geht gar nicht!!!

Manipulierte Zahlen durch Testpannen und Übermittlungsfehler sowie unsichete PCR TESTS als Grundlage zu nehmen, ist bewusste Volksverblödung!

Wo bleiben die Parlamente? Die Gerichte? Die Menschenrechte?

Politik ohne Anstand und Moral!!

Das darf nicht so einfach durchgeführt werden!

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Bevölkerungsschutzgesetz

von René günther am 11.11.2020 um 20:58 Uhr

Das erinnert schon stark an die ehemalige ddr - dort wurde den Einwohnern auch gesagt was für Sue gut ist und was nicht - aber das schlägt hier dem Fass langsam den Boden aus .... dort sieht es ja so aus das alle Menschen nicht wissen was gut für sie ist es wird alles vereinheitlicht und alle Grundrechte und Freiheiten außer Kraft gesetzt und zwar nach Gutdünken..... das ist schon beängstigend...

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