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Gesetzgebung im Eilverfahren
Bundesrat stimmt Corona-Gesetzespaket zu
Damit der Bund bei einem weltweiten Infektionsgeschehen wie derzeit beim Coronavirus SARS-CoV-2 schnell und effektiv reagieren kann, bekommt er mehr Kompetenzen. Zudem erhalten Kliniken und Ärzte finanzielle Unterstützung in der Corona-Krise. Der Bundesrat hat am heutigen Freitag in einer Sondersitzung einem kurz zuvor vom Bundestag beschlossenen Gesetzespaket aus dem Bundesgesundheitsministerium zugestimmt.
Es war ein Gesetzgebungsverfahren im Eilverfahren: Erst am vergangenen Montag hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Formulierungshilfen für zwei Gesetzentwürfe vorgelegt, die das Gesundheitswesen und die Pflege bei der Bewältigung der Corona-Epidemie unterstützen und die Reaktionsfähigkeit des Bundes auf Epidemien verbessern sollen. Am selben Tag beschloss das Bundeskabinett das sogenannte COVID19-Krankenhausentlastungsgesetz sowie das „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“. Am Dienstag befasste sich der Gesundheitsausschuss des Bundestages mit den beiden Gesetzesentwürfen, am Mittwoch beschloss sie der Bundestag in einem Rutsch. Am heutigen Freitag stand nun noch der Durchgang im Bundesrat an. Die Länder hatten keine Einwände und ließen beide Gesetze passieren – auch das zustimmungsbedürftige, das durchaus massiv in Länderkompetenzen eingreifende, Bevölkerungsschutzgesetz.
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Enorme Vollmachten für das Bundesgesundheitsministerium
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erklärte anlässlich der Bundesratsbeschlüsse: „Alle, die im Gesundheitswesen arbeiten, brauchen gerade jetzt unsere volle Unterstützung. Deswegen kompensieren wir Einnahmeausfälle, bauen Bürokratie ab und setzen Sanktionen aus. Und wir sorgen dafür, dass wir schneller in epidemischen Lagen reagieren können. Wir bündeln Kompetenzen, so dass wir künftig in einer Lage wie dieser binnen Stunden für Ärzte, Pflegekräfte, Apotheker und alle anderen, die weit über das normale Maß anpacken, Bürokratie wegnehmen, Regeln anpassen, Vergütungen erhöhen.“
Hilfen für Klinken und Ärzte
Mit dem COVID19-Krankenhausentlastungsgesetz werden Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, Vertragsärzte und Pflegeeinrichtungen unterstützt, um die Auswirkungen der Corona-Epidemie schultern zu können. Krankenhäuser werden so in die Lage versetzt, die Versorgungskapazitäten für eine wachsende Anzahl von Patienten mit einer Coronavirus-Infektion bereitzustellen. Ebenfalls abgefedert werden Honorareinbußen der niedergelassenen Ärzte. Auch Pflegeeinrichtungen werden befristet von Bürokratie entlastet und finanziell unterstützt.
1 Kommentar
„Spahn über alles!?“
von Heiko Barz am 30.03.2020 um 12:34 Uhr
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