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Gesetzgebung im Eilverfahren
Bundesrat stimmt Corona-Gesetzespaket zu
Nachtragshaushalt gebilligt – Schuldenbremse ausgesetzt
Der Bundesrat hat heute überdies den Nachtragshaushalt gebilligt, der die Kosten der Hilfsmaßnahmen für die Bewältigung der Corona-Krise finanzieren soll. Um die geplanten Hilfspakete für Unternehmen, Krankenhäuser und Arbeitnehmer zu finanzieren, stellt die Bundesregierung 122,5 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung. Zugleich geht sie davon aus, in diesem Jahr rund 33,5 Milliarden Euro weniger an Steuern einzunehmen. Zur Finanzierung dieser Belastung berechtigt das Gesetz die Bundesregierung, Kredite in Höhe von 156 Milliarden Euro aufzunehmen. Das bedeutet ein Überschreiten der verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Schuldenbremse. Laut Grundgesetz ist das nur im Falle eine Notsituation zulässig – die der Bundestag mit der erforderlichen Mehrheit seiner Mitglieder am 25. März 2020 beschlossen hat.
Ebenfalls grünes Licht gaben die Länder einem Gesetzespaket, das die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für die Bürgerinnen und Bürger abfedern soll. Es enthält ein ganzes Bündel von Maßnahmen. Beispielsweise werden Erleichterungen für Selbständige und Anreize zur Aufnahme systemrelevanter Beschäftigungen geschaffen.
1 Kommentar
„Spahn über alles!?“
von Heiko Barz am 30.03.2020 um 12:34 Uhr
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