- DAZ.online
- News
- Politik
- Neue Regelungen für die ...
Drittes Bevölkerungsschutzgesetz
Neue Regelungen für die Pandemie
Unterstützung für erwerbstätige Eltern, Impfungen für Nichtversicherte, erweiterte Laborkapazitäten
Der Gesetzentwurf sieht überdies neue Regeln zu Verdienstausfällen vor. Zudem wird die mit dem ersten Bevölkerungsschutzgesetz im März 2020 geschaffene Entschädigungsregelung für Eltern fortgeführt, wenn diese infolge fehlender Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder einen Verdienstausfall erleiden. Geregelt wird auch – und zwar im Sozialgesetzbuch V –, dass nicht nur Versicherte, sondern auch Nichtversicherte einen Anspruch auf Testungen und Schutzimpfungen haben können, wenn eine Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums dies vorsieht. Damit weitere wissenschaftliche Erkenntnisse über die Verbreitung des Virus und den Verlauf der Pandemie gewonnen werden können, sind zudem neuartige Surveillance-Instrumente beim Robert Koch-Institut vorgesehen.
Nicht zuletzt wird der derzeit (in § 24 IfSG) vorgesehene Arztvorbehalt modifiziert, um patientennahe Schnelltests auf das Coronavirus SARS-CoV-2 einsetzen zu können und bei Bedarf auch Kapazitäten der veterinärmedizinischen Labore abrufen zu können. Und auch eine Änderung in der Medizinprodukte-Abgabeverordnung ist geplant. Dort ist derzeit bestimmt, dass In-vitro-Diagnostika ausschließlich an bestimmte Adressaten abgegeben werden dürfen – etwa Ärzte, Apotheken und Gesundheitsbehörden. Die Regelung soll nun um „Pflegeeinrichtungen“ ergänzt werden. Das gibt Apotheken jedenfalls im Hinblick auf die Abgabe von Tests an Alten- und Pflegeheime Rechtssicherheit. Eine Abgabe und Durchführung solcher Schnelltests an den Verbraucher zum direkten oder indirekten Nachweis des Coronavirus wäre mit den jetzt vorgesehenen Änderungen allerdings nach wie vor nicht möglich.
Stellungnahme zum dritten Bevölkerungsschutzgesetz
ABDA: Apotheken sollen auf Corona testen dürfen
Während der Debatte wurden die neuen Krisenmaßnahmen von Bund und Ländern scharf attackiert. Redner der Opposition kritisierten mangelnde parlamentarische Mitsprache bei den Alltagsbeschränkungen im November. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) verteidigte diese „bittere Medizin“, die Härten und Verzicht für Hunderttausende Bürger bedeute. Wie im Frühjahr gelte es aber wieder, die Infektionskurve abzuflachen und das Gesundheitssystem zu schützen. Spahn sagte: „Die Lage ist ernst.“ Wenn Intensivstationen überfüllt seien, sei es zu spät. Er betonte zudem, beim nun geplanten Gesetz blieben Mitsprache- und Entscheidungsrechte von Bundestag und Bundesrat gewahrt. Das Parlament könnte die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ als Basis von Krisenmaßnahmen selbst aufheben.
Nächste Station für den Gesetzentwurf ist am kommenden Mittwoch die öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags. Die ABDA ist übrigens nicht zur öffentlichen Anhörung geladen. Die zweite bzw. dritte Lesung im Bundestag ist für den 18. November 2020 geplant. Am selben Tag soll der zweite Durchgang im Bundesrat stattfinden – im Rahmen einer Sondersitzung. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
7 Kommentare
Testzahlen
von Thorsten W. am 17.11.2020 um 20:06 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Corona
von Udo Saß am 13.11.2020 um 20:32 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten
AW: Corona
von Jens Leumer am 14.11.2020 um 12:02 Uhr
AW: Corona
von Michael Burkowski am 14.11.2020 um 23:43 Uhr
Mitsprache- und Entscheidungsrechte?????
von Alexander D am 12.11.2020 um 12:30 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Diktatur
von Regner Manuela am 12.11.2020 um 7:51 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Bevölkerungsschutzgesetz
von René günther am 11.11.2020 um 20:58 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.