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Vor der Marktfreigabe
Hersteller müssen Metformin-Fertigarzneimittel auf Nitrosamine testen
Rückrufe in den USA: Warum ist nur Metformin mit verzögerter Freisetzung betroffen?
Gibt es nun einen konkreten Anlass für breitere Untersuchungen? Anhand von Berichten aus den USA kann man den Eindruck gewinnen, dass Deutschland von Metformin-Rückrufen verschont bleiben könnte – sind hier doch keine Metformin-Präparate mit verzögerter Freisetzung in der Lauer-Taxe gelistet. In diesem Zusammenhang verwies DAZ.online bereits im Juni 2020 auf die Einschätzungen von Helmut Buschmann, Fritz Sörgel und Ulrike Holzgrabe aus der DAZ 51/2019: Ein Blick auf die chemische Struktur des Metformins zeigt demnach, dass es auch zu einer nachträglichen Bildung von Nitrosamin während der Lagerung im Fertigarzneimittel kommen könnte. Unter bestimmten Lagerbedingungen könne es zudem in Abhängigkeit vom Blistermaterial zu unterschiedlichen Zersetzungskinetiken kommen. Entsprechendes wurde auch im Abschlussbericht der EMA zu den Nitrosaminen erwähnt (siehe Seite 1). Zudem erläuterten die drei Experten in der DAZ 39/2019, neben einer möglichen In-vivo-Bildung von Nitrosaminen durch Ranitidin, eine Abwasserproblematik, die im Rahmen der Sartan-Krise kaum öffentlich diskutiert wurde. In dem „Lessons-learnt“-Dokument der EMA vom Juni 2020 zu den Sartanen gibt es auch einen Abschnitt mit dem Titel „N-Nitrosamine und Nitrite im Wasser“, doch eine mögliche Verunreinigung von Wirkstoffen über das Wasser wird als unwahrscheinlich beschrieben.
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Allerdings ist dort auch zu lesen, dass die Verwendung von mit Nitrosaminen verunreinigtem Wasser im Herstellungsverfahren des Endprodukts potenziell zu einem gewissen Grad an Kontamination führen könnte – zum Beispiel bei der Nassgranulierung, Filmbeschichtung, Lyophilisierung oder Herstellung von wässrigen Lösungen. Dieser Aspekt erscheint interessant, wenn man bedenkt, dass in den USA bislang nur Metformin mit verzögerter Wirkstofffreisetzung von Rückrufen aufgrund von NDMA betroffen zu sein scheint.
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