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Mail an die Fraktion
Pilsinger (CSU) trommelt für strengere Regeln für EU-Versender im VOASG
Kein Nachweis, kein Geld
Zudem verweist Pilsinger auf einen kürzlich in der DAZ erschienenen Artikel („Hitzefrei: Wie die (Transport-)Temperatur die Stabilität von Arzneimitteln beeinflusst“). Darin betont Regina Scherließ, Professorin für Pharmazeutische Technologie und Biopharmazie an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, den Stellenwert einer korrekten Lager- und Versandtemperatur für Medikamente. Nur wenn die im Rahmen der Zulassungsuntersuchungen evaluierten Lagerbedingungen und die Laufzeit des Arzneimittels ordnungsgemäß eingehalten werden, seien „Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und Qualität des Arzneimittels uneingeschränkt sichergestellt“.
Pilsinger appelliert an das Verantwortungsbewusstsein der Abgeordneten. „Mit dem VOASG haben wir als CDU/CSU-Fraktion die Möglichkeit, dringend notwendige Regelungen zur Sicherstellung der Arzneimittelsicherheit in Deutschland zu schaffen“, schreibt er und erinnert an den Koalitionsvertrag. Unter dem Punkt
„E-Health und Gesundheitswirtschaft“ heißt es: „Wir wollen die Arzneimittelsicherheit durch weitere Maßnahmen von der Produktion über den Transport bis zum Endverbraucher gewährleisten.“ Die Einführung von Qualitätskriterien für den Versandhandel mit Arzneimitteln könne bewirken, dass „die Arzneimittelsicherheit künftig auch im grenzüberschreitenden Handel mit ausländischen Versandapotheken gewährleistet ist“.
Seinem Schreiben zufolge hat Pilsinger Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) daher gebeten, das VOASG an folgenden Stellen zu ändern:
1. In Anlehnung an die Regelungen der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) sollte der Versand durch Versandhandelsapotheken mit der Auflage versehen werden, dass die Arzneimittel so verpackt, transportiert und ausgeliefert werden, dass ihre Qualität und Wirksamkeit erhalten bleibt. Die Einhaltung der Versand- und Lagerbedingungen muss regelmäßig kontrolliert und konsequent durchgesetzt werden – z.B. mittels entsprechender Temperaturkontrollen. Insbesondere muss gewährleistet sein, dass auch ausländische Versandapotheken sich an die Auflagen halten.
2. Um gewährleisten zu können, dass Patientinnen und Patienten jederzeit ein wirksames, unbedenkliches und qualitativ hochwertiges Arzneimittel erhalten, sollte eine Zustellung künftig zudem ausschließlich durch pharmazeutisches Fachpersonal erfolgen.“
„Damit eine Einhaltung dieser Regelungen gewährleistet ist, sollte die Gesetzliche Krankenversicherung Zahlungen zudem nur noch an die Apotheken leisten dürfen, die nachweisen können, dass sie sich an die geltenden Vorschriften halten“, so Pilsinger weiter. „Wir sollten die Chance nutzen, mit dem VOASG endlich verbindliche Regelungen zur Gewährleistung der Arzneimittelsicherheit in Deutschland im Sinne des Koalitionsvertrages zu schaffen. Hierfür bitte ich um Ihre/Eure Unterstützung.“
3 Kommentare
Lobenswerter Einsatz vom CSU-Abgeordneten Pilsinger
von Dr. Jürgen Leikert am 20.10.2020 um 8:56 Uhr
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AW: Lobenswerter Einsatz vom CSU-
von Heiko Barz am 20.10.2020 um 14:01 Uhr
CSU-Hilfe
von Roland Mückschel am 19.10.2020 um 17:36 Uhr
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