ApothekenRechtTag 2020

Impfen in der Apotheke: „Nicht abschrecken lassen!“

Süsel - 25.09.2020, 13:00 Uhr

Medizinrechtler und Apotheker Dr. Dennis Effertz meint, dass das Apothekenrecht um den Behandlungsvertrag erweitert werden müsse. Dazu würden auch zivilrechtliche Haftungsfragen gehören. Er appellierte an die Apotheker, sich nicht abschrecken zu lassen. Die Ärzte würden seit jeher mit dem Behandlungsvertrag leben. (Foto: Schelbert) 

Medizinrechtler und Apotheker Dr. Dennis Effertz meint, dass das Apothekenrecht um den Behandlungsvertrag erweitert werden müsse. Dazu würden auch zivilrechtliche Haftungsfragen gehören. Er appellierte an die Apotheker, sich nicht abschrecken zu lassen. Die Ärzte würden seit jeher mit dem Behandlungsvertrag leben. (Foto: Schelbert) 


Keine Verschreibungspflicht für angewendete Impfstoffe

Als weiteren rechtlichen Aspekt des Impfens erwähnte Effertz, dass für den angewendeten Impfstoff keine Verschreibung nötig sei. Denn dieser werde nicht abgegeben, sondern in rechtlich vorgesehener Weise angewendet. Von einer Impfung in Heimen riet Effertz dringend ab, weil die Rechtsgrundlage ausdrücklich die Impfung in den Apothekenräumen vorsehe. Einen Kontrahierungszwang erkenne er nicht, zumal die Teilnahme an den Modellversuchen freiwillig ist. Die anzuwendenden Notfallmaßnahmen würden sich an den Inhalten des Schulungs-Curriculums orientieren.

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Als Fazit betonte Effertz, dass das Apothekenrecht um den Behandlungsvertrag erweitert werden müsse. Dazu würden auch zivilrechtliche Haftungsfragen gehören. Doch sei noch vieles „im Fluss“. Vertragliche Vereinbarungen und Rechtsprechung würden zeigen, ob oder in welchen Abstufungen die Grundsätze des Arztrechts künftig auf die Apotheker übertragen werden können. Effertz appellierte an die Apotheker, sie sollten sich von den neuen juristischen Fragen „nicht abschrecken lassen“. Die Ärzte würden seit jeher mit dem Behandlungsvertrag leben.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

Schusters Leisten

von Thomas Kerllag am 26.09.2020 um 9:35 Uhr

Ärztliche, juristische Beratungsleistungen werden angemessen bezahlt. Nachdem man bisher zu dämlich war für pharmazeutische Diensleistungen einen Gebührenkatalog durchzusetzen will man nun medizinisch tätig werden. Wieder mit einem riesigen bürokratischen Aufwand für ein paar Euro

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zeitlich gut lanciert

von J.M.L. am 25.09.2020 um 18:37 Uhr

Wir brauchen Gemeinsamkeit statt Spalterei und suchen den Schulterschluss mit den Ärzten, da ist das von Spahn über das Masernschutzgesetz untergejubelte Impfen in der Apotheke nicht förderlich, aber zeitlich gut lanciert um einen Keil zwischen Ärzte und Apotheker zu treiben. Nicht mit mir !

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