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Droht dem PDSG gar eine Verfassungsbeschwerde?
Ihre Ansicht teilt auch der Bundesverband der Versorgungsapotheker (BVVA): Während der Verbändeanhörung am vergangenen Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Bundestags zum Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz betonte BVVA-Vertreter Michael Marxen, der E-Rezept-Token sei vom Makelverbot nicht erfasst. „So läuft der Ansatz der Gematik ins Leere“, bemängelte er.
Der Wettbewerb zwischen Vor-Ort-Apotheken und Versandapotheken verlagere sich damit auf die Ebene der App-Bereitstellung, wo er „über die ‚App-Stores‘ der marktbeherrschenden Betriebssystemanbieter geführt und nach den ökonomischen Gesetzen dieses globalen Marktes entschieden wird“, hatte der BVVA in seiner Stellungnahme zum VOASG gewarnt. In der Anhörung forderte Marxen den Gesetzgeber auf, solche Apps und Geschäftsmodelle ausdrücklich zu verbieten.
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Das Hamburger Start-up meinRezept.online ist mit der Ausgestaltung des Makelverbots im PDSG ebenfalls nicht einverstanden – jedoch aus anderen Gründen. Es sieht in den Formulierungen im Gesetz praktisch ein Berufsverbot für sein Unternehmen. Das Geschäftsmodell sieht vor, dass die Patienten sich die App„meinRezept.online“ herunterladen und darüber den Arztkontakt sowie die Weiterleitung der Verordnung an eine Apotheke ihrer Wahl abwickeln. So ein Verfahren wäre nach dem PDSG künftig nicht mehr erlaubt.
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Das Start-up will es nicht nur bei Kritik am Gesetz belassen: Es plant, Verfassungsbeschwerde gegen das PDSG einzureichen. Diesen Schritt wolle man gehen, sobald das Gesetz in Kraft getreten ist. Das ist der Fall, sobald es nun von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) unterzeichnet wurde und im Bundesanzeiger erschienen ist.
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