meinrezept.online

Das E-Rezept aus dem Drucker

Stuttgart - 22.06.2020, 17:55 Uhr

Der Dienst „meinRezept.online“ ermöglicht es Ärzten, elektronische Verordnungen auszustellen. Die Apotheker müssen diese für die Abrechnung jedoch ausdrucken. (s / Foto: imago images / Westend61)

Der Dienst „meinRezept.online“ ermöglicht es Ärzten, elektronische Verordnungen auszustellen. Die Apotheker müssen diese für die Abrechnung jedoch ausdrucken. (s / Foto: imago images / Westend61)


Wer jetzt noch an das Papierrezept glaubt, hat den Schuss nicht gehört, könnte man meinen. Ein Hamburger Start-up setzt aber trotzdem erstmal weiter auf Papier – zumindest teilweise. Der Dienst „meinRezept.online“ funktioniert zwischen Patienten, Ärzten und Apotheken zwar digital. Für die anschließende Abrechnung muss die Verordnung allerdings ausgedruckt werden.

So funktioniert „meinRezept.online“

Beide Firmengründer hatten zuvor nichts mit dem Arzneimittelwesen zu tun, sondern waren in der Logistik-Branche tätig. Diesen Umstand sehen sie als Vorteil, weil sie dadurch, so Behrens, die eingespielten Abläufe ganz neu denken können.

Doch wie funktioniert „meinRezept.online“ genau? Immerhin handelt es sich ausdrücklich nicht um das gesetzlich geregelte E-Rezept. Behrens und Plehn haben sich für eine simple Lösung entschieden: Sie arbeiten mit dem klassischen Muster-16-Rezept. Der Unterschied ist, dass dieses nicht in der Arztpraxis, sondern in der Apotheke gedruckt wird. In der Praxis findet also eine digitale Ausstellung der Verordnung statt und diese wird in der vom Patienten ausgewählten Apotheke empfangen, ausgedruckt und zur Abrechnung gegeben. Dabei nutzt „meinRezept.online“ die Möglichkeit einer qualifizierten elektronischen Signatur durch den Arzt. Bei nachträglichem Änderungs­bedarf kann der Arzt sogar eine korrigierte Version direkt in die Apotheke schicken.

Zwei Apps wurden entwickelt: Mit der Arzt-App generieren die Ärzte E-Rezepte und versehen diese mit der notwendigen qualifizierten elektronischen Signatur. Die Patienten-App dient dem Empfang und der Übermittlung der E-Rezepte an die Apotheken und als Medium für die textbasierte Patientenberatung durch die Apotheken. Sollten die Ärzte den Bedarf einer Patientenberatung sehen, bietet ihnen „meinRezept.online“ die kostenfreie Nutzung der von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zertifizierten Videosprechstunde auf arzt-direkt.com an, mit vorgeschalteten Fragebögen und Online-Wartezimmern.



Dr. Armin Edalat, Apotheker, Chefredakteur DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


Diesen Artikel teilen:


2 Kommentare

Komiker!

von Thomas Eper am 23.06.2020 um 10:46 Uhr

"Ärzte zahlen für die Teilnahme an „meinRezept.online“ übrigens nichts."

Schon klar. Die Apotheker zahlen 2,45 € pro Packung (!) dafür, dass sie für die Ärzte die Rezepte ausdrucken.
Wir zahlen noch 1,77 € an die Kassen, damit wir unser Geld kriegen.
Hey Leute, wir haben noch 4,34 € übrig (ca. 50% des Honorars! Wem dürfen wir es noch schenken?
Wir möchten endlich umsonst arbeiten.



» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Genügsam

von Stefan Haydn am 23.06.2020 um 9:35 Uhr

Nur 2,45 pro Arzneimittel, also mehr als 25% der Packungspauschale. Das nenne ich mal genügsam, da ist der Zwangsrabatt sogar billig dagegen!

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.