meinrezept.online

Das E-Rezept aus dem Drucker

Stuttgart - 22.06.2020, 17:55 Uhr

Der Dienst „meinRezept.online“ ermöglicht es Ärzten, elektronische Verordnungen auszustellen. Die Apotheker müssen diese für die Abrechnung jedoch ausdrucken. (s / Foto: imago images / Westend61)

Der Dienst „meinRezept.online“ ermöglicht es Ärzten, elektronische Verordnungen auszustellen. Die Apotheker müssen diese für die Abrechnung jedoch ausdrucken. (s / Foto: imago images / Westend61)


Wer jetzt noch an das Papierrezept glaubt, hat den Schuss nicht gehört, könnte man meinen. Ein Hamburger Start-up setzt aber trotzdem erstmal weiter auf Papier – zumindest teilweise. Der Dienst „meinRezept.online“ funktioniert zwischen Patienten, Ärzten und Apotheken zwar digital. Für die anschließende Abrechnung muss die Verordnung allerdings ausgedruckt werden.

Zur Hochphase der Pandemie wurden die meisten Ambulanzen und Praxen von den Patienten weitgehend gemieden. Das war einerseits politisch gewollt, andererseits sicher eine bewusste Entscheidung des einen oder anderen aus Angst vor Infektionen. Krankschreibungen per Telefon und die Vergütung des Apothekenbotendienstes sind bekanntlich nur zwei politische Sofortmaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie gewesen. Mit freiwilligen Nachbarschaftshilfen will sich die Bevölkerung darüber hinaus gegenseitig unterstützen und Risikopatienten keinen unnötigen Gefahren aussetzen.

Aus der Not sind aber nicht nur Tugenden, sondern auch Geschäftsmodelle entstanden – oder sie sehen sich zumindest durch die Coronakrise in ihrer Bedeutung bestärkt. Gorilla Logistics, ein Hamburger Start-up, gehört dazu. Dahinter stehen Hanno Behrens und Dr. Helge Plehn. Mit ihrer Idee wollen sie die „Praxis in Zeiten von Corona“ vor unnötigen Patientenkontakten schützen. „meinRezept.online“ soll dabei helfen, Wartezeiten in Praxen und Apotheken zu vermeiden, so steht es auf der gleichnamigen Website.

Lieferung per Botendienst

Das Konzept: Per App können Patienten ihre Rezepte online bestellen und die benötigten Arzneimittel geliefert bekommen – in ungewöhnlichen Zeiten zu gewohnten Konditionen, nämlich kostenlos. Die Vorteile werden unübersehbar online platziert: „Kein Warten mehr in der Telefonschleife des Arztes“, „keine unnötigen Besuche beim Arzt nur für ein Rezept“, „kein unnötiger Kontakt zu Patienten im Wartezimmer“. Und sparen können sich die Nutzer letztlich auch den Gang zur Apotheke. Denn diese ist es, die per Botendienst die Bestellung ausliefert, so wie es Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im vergangenen Jahr mit seiner Novellierung der Apothekenbetriebsordnung vorgesehen hat. Seitdem kann der Botendienst nicht mehr nur im „Einzelfall“, sondern als Regelleistung auf Kundenwunsch erfolgen. Ein Umstand, der bei „meinRezept.online“ im Mittelpunkt steht: Der Kunde wünscht – die Apotheke leistet.

Der Anspruch von Gorilla Logistics ist in Zeiten von Corona nachvollziehbar und nicht von der Hand zu weisen: Warum sollten chronisch kranke Risikopatienten für ihre quartalsmäßigen Verordnungen den Gang in die Arztpraxis und Apotheke wagen, wenn eine umfassende Behandlung und Beratung eher unwahrscheinlich und inzwischen auch telefonisch möglich ist? Denn auch das hat der Minister in der novellierten Apothekenbetriebsordnung vorgesehen. Behrens und Plehn haben vielleicht nicht die „Convenience“ erfunden, doch ihr Geschäftsmodell genau auf diese ausgerichtet. Patienten sollen ohne einen Finger zu krümmen ihre Rezepte anfordern sowie weiterleiten können und anschließend per klassischem Botendienst versorgt werden.

So funktioniert „meinRezept.online“

Beide Firmengründer hatten zuvor nichts mit dem Arzneimittelwesen zu tun, sondern waren in der Logistik-Branche tätig. Diesen Umstand sehen sie als Vorteil, weil sie dadurch, so Behrens, die eingespielten Abläufe ganz neu denken können.

Doch wie funktioniert „meinRezept.online“ genau? Immerhin handelt es sich ausdrücklich nicht um das gesetzlich geregelte E-Rezept. Behrens und Plehn haben sich für eine simple Lösung entschieden: Sie arbeiten mit dem klassischen Muster-16-Rezept. Der Unterschied ist, dass dieses nicht in der Arztpraxis, sondern in der Apotheke gedruckt wird. In der Praxis findet also eine digitale Ausstellung der Verordnung statt und diese wird in der vom Patienten ausgewählten Apotheke empfangen, ausgedruckt und zur Abrechnung gegeben. Dabei nutzt „meinRezept.online“ die Möglichkeit einer qualifizierten elektronischen Signatur durch den Arzt. Bei nachträglichem Änderungs­bedarf kann der Arzt sogar eine korrigierte Version direkt in die Apotheke schicken.

Zwei Apps wurden entwickelt: Mit der Arzt-App generieren die Ärzte E-Rezepte und versehen diese mit der notwendigen qualifizierten elektronischen Signatur. Die Patienten-App dient dem Empfang und der Übermittlung der E-Rezepte an die Apotheken und als Medium für die textbasierte Patientenberatung durch die Apotheken. Sollten die Ärzte den Bedarf einer Patientenberatung sehen, bietet ihnen „meinRezept.online“ die kostenfreie Nutzung der von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zertifizierten Videosprechstunde auf arzt-direkt.com an, mit vorgeschalteten Fragebögen und Online-Wartezimmern.

Kosten für die Apotheke

Für Apotheken, die an „meinRezept.online“ teilnehmen wollen, wird eine einmalige Onboarding-Gebühr in Höhe von 980 Euro fällig. Darin enthalten sind der Zugang zum Online-Portal, ein Rezeptdrucker sowie ein Router zur Entschlüsselung der empfangenen Rezeptdaten. Hinzu kommt eine Pauschale in Höhe von 2,45 Euro pro Packung, die über die Plattform vermittelt wurde. Apotheken in Berlin, München, Frankfurt und dem Ruhrgebiet werden aktuell mit einer kostenlosen Teilnahme angeworben, wenn sie sich bereit erklären, als erste ein Liefergebiet mit mindestens 2,5 km Radius zu bedienen. Ansonsten definieren die Apotheken ihr Liefergebiet selbst.

Ärzte zahlen nichts

Ärzte zahlen für die Teilnahme an „meinRezept.online“ übrigens nichts. „Wir übernehmen sogar 100 Euro der Kosten, die für die Erstellung eines Zertifikates für die qualifizierte elektronische Signatur anfallen“, betont Behrens. Wie viele Apotheker und Ärzte den Dienst bereits nutzen, verraten die Unternehmer nicht.

Dass ihr Glücksrittertum spätestens im Januar 2022 ein jähes Ende nehmen könnte, haben sich die beiden Hamburger Unternehmer durchaus schon bewusst gemacht. Das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) führt dann die Verpflichtung der Ärzte zur Ausstellung elektronischer Verordnungen ein. Doch Behrens und Plehn hüten auch für diese Entwicklung Pläne in ihren Schubladen. Selbst bei einer von der Gematik hoheitlich gebauten E-Rezept-App sehen sie für ihr Start-up und „meinRezept.online“ noch Möglichkeiten der Wertschöpfung. Um welche Dienstleistung es dann genau gehen soll, bleibt bis dahin Betriebsgeheimnis.



Dr. Armin Edalat, Apotheker, Chefredakteur DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Start-up vermittelt Verordnungen zwischen Patienten, Ärzten und Apotheken

Das E-Rezept aus dem Drucker

MeinRezept.online.de: Vermittlungsverbot hat Berufsverbot zur Folge

Verfassungsklage gegen PDSG geplant

meinRezept.online bleibt in Karlsruhe erfolglos – Klage vor dem Verwaltungsgericht geplant

Verfassungsbeschwerde gegen Makelverbot scheitert

Telemedizinanbieter verteidigt seine Rezept-Praxis

TeleClinic kontert ABDA

Kontrahierungszwang – ja oder nein?

TeleClinic widerspricht ABDA

PDSG vor dem Bundesverfassungsgericht

Verfassungsbeschwerde gegen Makelverbot bleibt erfolglos

Das E-Rezept macht sich auf den Weg in die Apotheke

Der Countdown läuft

Verordnungen per Fax und Mail

TeleClinic stiftet Chaos in Apotheke

2 Kommentare

Komiker!

von Thomas Eper am 23.06.2020 um 10:46 Uhr

"Ärzte zahlen für die Teilnahme an „meinRezept.online“ übrigens nichts."

Schon klar. Die Apotheker zahlen 2,45 € pro Packung (!) dafür, dass sie für die Ärzte die Rezepte ausdrucken.
Wir zahlen noch 1,77 € an die Kassen, damit wir unser Geld kriegen.
Hey Leute, wir haben noch 4,34 € übrig (ca. 50% des Honorars! Wem dürfen wir es noch schenken?
Wir möchten endlich umsonst arbeiten.



» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Genügsam

von Stefan Haydn am 23.06.2020 um 9:35 Uhr

Nur 2,45 pro Arzneimittel, also mehr als 25% der Packungspauschale. Das nenne ich mal genügsam, da ist der Zwangsrabatt sogar billig dagegen!

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.