- DAZ.online
- News
- Politik
- Viele Vorschläge für ...
ABDA-Stellungnahme zum VOASG
Viele Vorschläge für eine bessere Apothekenreform
Um wieder zu einheitlichen Arzneimittelpreisen zu kommen, ist das Rx-Versandhandelsverbot „die beste Lösung“. Das schreibt die ABDA in einer aktuellen Stellungnahme zum Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz. Doch für dieses Verbot gibt es derzeit im Bundestag keine Mehrheit. Und so hält die ABDA den vorliegenden VOASG-Entwurf für eine „tragfähige Grundlage für eine nachhaltig und spürbar gestärkte Arzneimittelversorgung“. Allerdings fordert sie erneut und nachdrücklich, § 78 Abs. 1 Satz 4 Arzneimittelgesetz beizubehalten. Darüber hinaus hat sie einen bunten Strauß an Anregungen, was der Gesetzgeber noch für die Apotheken tun könnte.
Am morgigen Freitag steht die erste Lesung des Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetzes (VOASG) im Deutschen Bundestag an. Einen Tag zuvor hat die ABDA eine 30-seitige Stellungnahme zum Gesetzentwurf vorgelegt. Darin begrüßt sie zunächst das Ziel des VOASG, die flächendeckende Arzneimittelversorgung der Bevölkerung durch Vor-Ort-Apotheken zu stärken.
Der Gesetzentwurf sei insgesamt eine tragfähige Grundlage für eine nachhaltig und spürbar gestärkte Arzneimittelversorgung, heißt es in der Vorbemerkung der Stellungnahme. „Sehr positiv“ sei insbesondere, dass eine Rechtsgrundlage für honorierte pharmazeutische Dienstleistungen geschaffen werden soll. Dadurch werde die Bevölkerung zukünftig noch besser von der pharmazeutischen Kompetenz der Apotheker profitieren. Allerdings: Ein paar präzisierende Ergänzungen zur Finanzierung und zu den Geldflüssen für die Dienstleistungen hält die ABDA für erforderlich. Zudem könne bei dieser Gelegenheit die Fortführung des Botendienstzuschusses im Gesetz verankert werden.
Mehr zum Thema
Erste Änderungsanträge
Im VOASG-Entwurf wird aufgeräumt
Ebenfalls positiv sei das Bestreben, die Lücken im Preisbildungssystem, die durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Jahr 2016 entstanden sind, teilweise wieder zu schließen. „Die im Entwurf vorgesehene Wiederherstellung des einheitlichen Apothekenabgabepreises im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung auch beim Bezug von Arzneimitteln aus dem Ausland ist dazu ein wichtiger und richtiger Schritt“. Doch wie schon zuvor bleibt die ABDA dabei: Auch Privatversicherte und Selbstzahler dürfen nicht außen vor bleiben. Daher sei es notwendig, die viel diskutierte arzneimittelrechtliche Preisbindung für EU-Versender (§ 78 Abs. 1 Satz 4 AMG) beizubehalten. Im VOASG-Entwurf ist eine Streichung des Passus vorgesehen – schließlich ist er Stein des Anstoßes in einem laufenden Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland.
Rx-Versandverbot: Auf einer Linie mit dem Bundesrat
Weiter nimmt die ABDA Bezug auf ein klares Bundesratsvotum: Im vergangenen Jahr hatten die Länder in ihrer Stellungnahme zum Kabinettsentwurf das Rx-Versandverbot eingefordert. Doch die Bundesregierung hat in ihrer Gegenäußerung klargestellt, dass sie diesen Weg nicht mitgeht. Dazu schreibt die ABDA:
Wir halten bekanntermaßen diese strukturell wirkende Maßnahme für die beste Lösung und teilen die Bewertung des Bundesrates hinsichtlich ihrer verfassungs- und unionsrechtlichen Zulässigkeit. Allerdings verschließen wir uns nicht der politischen Lage, in der es gegenwärtig im Bundestag offenbar keine Mehrheit zur Realisierung dieser Lösung gibt. Deshalb unterstützen wir den vorliegenden Gesetzentwurf mit der zusätzlichen Maßgabe, dass § 78 Abs. 1 Satz 4 AMG beibehalten wird.“
Was die im VOASG-Entwurf vorgesehene Regelung zu automatisierten Ausgabestationen betrifft, so lehnt die ABDA diese weiterhin rundweg ab. Dafür sieht sie angesichts der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Abgrenzung zwischen Versandhandel und Präsenzversorgung Anlass für den Gesetzgeber, klarere Regeln aufzustellen.
1 Kommentar
Rx-Festpreise und eine Wette ....
von Wolfgang Müller am 10.09.2020 um 19:03 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.