- DAZ.online
- News
- Politik
- Bundesregierung bleibt ...
Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats
Bundesregierung bleibt beim Rx-Versandverbot hart
Wenn es nach der Bundesregierung geht, können sich die Apotheker ein Verbot des Rx-Versandhandels abschminken. Das wird aus ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats zum VOASG vom vergangenen September deutlich. Morgen will das Kabinett die Gegenäußerung offiziell beschließen.
Die Bundesregierung lehnt ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nach wie vor ab. In einer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats zum Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG), die morgen im Bundeskabinett verabschiedet werden soll, heißt es: „Gegen ein generelles Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sprechen rechtliche Bedenken.“ Damit stützt der Bund die Linie von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der trotz anders lautender Vereinbarung im Koalitionsvertrag das Rx-Versandverbot nicht umsetzen will.
Bundesrat sorgte für Rückenwind beim RxVV
Zur Erinnerung: Am 20. September 2019 hatte der Bundesrat mit seiner Stellungnahme zum VOASG für viel Wirbel unter den Apothekern gesorgt. Kurz vor dem Deutschen Apothekertag in Düsseldorf verlieh die Länderkammer den Verfechtern des Rx-Versandhandelsverbots neuen Rückenwind. Das wirkte sich auch auf die Debatten des Apothekerparlaments aus, in denen die Abwägung im Vordergrund stand, ob man das RxVV wieder aktiv einfordern oder auf die Zusammenarbeit mit Spahn bezüglich des VOASG setzen sollte.
Fast elf Monate später äußert sich jetzt die Bundesregierung zur Position der Länder. Während der Wunsch des Bundesrats, das nunmehr im Patientendaten-Schutz-Gesetz verankerte Makelverbot für E-Rezepte auch auf Dritte auszuweiten, inzwischen überholt ist – einen entsprechenden Passus hat der Deutsche Bundestag bereits eingefügt –, sind die Themen Lieferengpässe und Mehrfachvergabe weiterhin aktuell. „Um Versorgungsengpässen bei Rabattarzneimitteln vorzubeugen, ist es zwingend erforderlich, dass bei Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung sowohl der Vielfalt der Anbieter als auch der Gewährleistung einer unterbrechungsfreien und bedarfsgerechten Lieferfähigkeit Rechnung getragen wird“, schrieben die Länder im vergangenen September. „Es ist daher erforderlich zu regeln, dass europäische Produktionsstandorte bei der Vergabe gegebenenfalls zu berücksichtigen sind und verbindlich mehrere Rabattvertragspartner erforderlich sind, um Liefer- und in der Folge mögliche Versorgungsengpässe weitestgehend zu vermeiden.“
11 Kommentare
Lose lose Situation
von Thomas Kerlag am 24.08.2020 um 7:08 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Nur die dümmsten wählen den eigenen Metzger
von ratatosk am 19.08.2020 um 8:31 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
auf den Hund kommen
von Hermine Minges am 19.08.2020 um 8:19 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Hund ?
von Thomas Beck am 19.08.2020 um 10:38 Uhr
Wählbarkeit einer Partei
von Grit Sende am 18.08.2020 um 19:09 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten
AW: Wählbarkeit einer Partei
von Anita Peter am 18.08.2020 um 19:42 Uhr
AW: Wählbarkeit einer Partei
von Bernd Jas am 18.08.2020 um 20:48 Uhr
Spahn und Konsorten
von Conny am 18.08.2020 um 17:59 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Leistungen in der Krise
von Carsten Moser am 18.08.2020 um 17:39 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
RxVV
von Roland Mückschel am 18.08.2020 um 17:24 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: RxVV
von Anita Peter am 18.08.2020 um 18:20 Uhr
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.