Die Zukunft der Apotheken

EU-Kommission und BMG: Neun Gespräche, kein Ergebnis

Berlin - 11.08.2020, 17:50 Uhr

Ullmann wirft der Bundesregierung vor, seit Beginn der Legislaturperiode zum Thema Vor-Ort-Apotheken hinter verschlossenen Türen zu arbeiten. „So kann es nicht weitergehen!“ (m / Foto: imago images / Christian Spicker)

Ullmann wirft der Bundesregierung vor, seit Beginn der Legislaturperiode zum Thema Vor-Ort-Apotheken hinter verschlossenen Türen zu arbeiten. „So kann es nicht weitergehen!“ (m / Foto: imago images / Christian Spicker)


Digitale Gesundheitsanwendungen und pharmazeutische Dienstleistungen – ein vernachlässigtes Traumpaar?

Wenig Erhellendes gibt es auch im großen Bereich der Telematik und Digitalisierung. Die FDP hatte etwa gefragt, ob das BMG über seinen Mehrheitsanteil in der Gematik plant, dass sich die Verfügbarkeit von Arzneimitteln in einer ausgewählten Apotheke über die E-Rezept-App abfragen lässt. Dazu heißt es seitens des Ministeriums: „Die Übermittlung von Informationen zur Verfügbarkeit von Arzneimitteln wird zurzeit innerhalb der Gematik mit dem Deutschen Apothekerverband diskutiert. Das Bundesministerium für Gesundheit wird diese Frage auch im Rahmen der Erstellung der Rechtsverordnung zu den Schnittstellen der E-­Rezept­-App prüfen.“

Die Liberalen hatten überdies gefragt, ob die Regierung plant, die Beratung zu digitalen Gesundheitsanwendungen, die durch das Digitale-Versorgungs-Gesetz verordnungsfähig geworden sind, auch in der Apotheke durchführen zu lassen. Dazu verweist das BMG darauf, dass diese Apps über öffentlich zugängliche Netze zur Verfügung gestellt werden. „Eine Beteiligung der Apothekerinnen und Apotheker im Abgabeprozess oder bei der Betreuung der Versicherten  im Rahmen der Nutzung  ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Für Anwendungen, die den Medikationsprozess betreffen, bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten.“

Das ist für Ullmann „eine verpasste Chance“. Aus seiner Sicht muss im Rahmen der Einführung von vergüteten pharmazeutischen Dienstleistungen die Apotheke zur wichtigen Anlaufstelle für den Umgang mit digitalen Gesundheitsanwendungen werden. Dabei ersetze sie nicht den Arzt oder sonstige Heilberufe, sondern ergänze. „Sie ist schon heute für die Patientinnen und Patienten oft die erste Anlaufstelle bei gesundheitlichen Problemen. Es ist deshalb absurd, dass digitale Gesundheitsanwendungen und pharmazeutische Dienstleistungen fast gleichzeitig eingeführt, aber nicht gemeinsam gedacht werden.“



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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6 Kommentare

Kumpels in Holland

von Thomas Eper am 12.08.2020 um 7:46 Uhr

Die guten Kontakte von Hr. Spahn zu den Kumpels in Holland sind bekannt.
Diese Kumpels will scheinbar niemand verärgern.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Spahns „Eurogespräche“

von Heiko Barz am 11.08.2020 um 20:22 Uhr

Wenn der Herr Spahn einen „Dings“ in der Hose hätte , dann würde er mal kräftig auf den Tisch hauen und das einfordern, was in den meisten EU-Ländern Gang und Gäbe ist, nämlich ein uneingeschränktes. —- RXVV —!
Warum also?
Er sucht die größte Akzeptanz aller Parteien vor allem möchte er keinen Disput mit dem Europa-Parlament und den mM nach viel zu mächtigen Kommissaren, um seiner Zukunft Willen. In seiner „Kanzlerdämmerung“ braucht er auch europaweit jeden Zustimmer. Die Deutsche Apotheke ist dabei nur eine Kugel in seinem Murmelspiel.
Aber ich habe die Lösung dieses großen Apothekendilemmas :!
Wenn schon die illegalen Machenschaften der AM-Holländer, denn die sind nun mal keine Apotheken nach Deutschem Apothekenrecht, von unseren KKassen anerkannt werden, so bedarf es einer Grundsatzänderung, indem alle Deutschen Apotheken die gleiche Belieferungsberechtigung haben wie vor dem Debakel 2004. Und alle, die sich nicht an den sozialen Leistungen beteiligen, die die Deutschen Apotheken zu geben verpflichtet sind zB: NN, BTM, Rezepturen etc haben in der KKassenabrechnungs-Hierarchie nichts aber auch gar nichts zu suchen.
Stellt sich nur die Frage, warum wird diese Diskussion nicht eröffnet?
Wenn man dem einen Rechte zubilligt, dann muß bei dem europäischen Gleichberechtigungssystem auch dem Deutschen Apotheker dieses Recht uneingeschränkt zustehen!
Herr Spahn, was nun? Und die ABDA?

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Spahns „Hollandgeschenke"

von Bernd Jas am 12.08.2020 um 10:10 Uhr

Nun Herr Barz,

in Zukunft wird es keine N&N und Individualrezepturen mehr geben.
Und die BTM-VV wird (noch kaum Vorstellbar bei der deutschen Gründlichkeit) soweit gelockert, das BTM auch mit in die Päckchen dürfen.

Verschleppung

von Conny am 11.08.2020 um 17:53 Uhr

Herr Spahn erinnert mich an den Generalstaatsanwalt aus Frankfurt.

» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten

AW: Verschleppung

von Dr.Diefenbach am 11.08.2020 um 19:31 Uhr

Bei allem Verständnis für Unmut:Solche Vergleiche entbehren einer Grundlage und werden uns in weiteren Diskussionen sicher nicht von Nutzen sein.Im Übrigen wird dem Herrn in FFM ja noch viel mehr angelastet wie es aussieht.

AW: Verschleppung

von Conny am 11.08.2020 um 19:49 Uhr

@Herrn Diefenbach: ich persönlich würde Herrn Spahn auch mehr anlasten

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