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Die Zukunft der Apotheken
EU-Kommission und BMG: Neun Gespräche, kein Ergebnis
Rx-Versandverbot keine Option für das BMG
Die Antwort auf die Frage, welche Maßnahmen die Regierung ergreifen will, um die Gleichpreisigkeit sicherzustellen, wenn die EU-Kommission nichts von den Boni-Verbots-Plänen im VOASG hält, fällt ebenfalls vage aus: „Die Bundesregierung wird die Positionierung der Europäischen Kommission sorgfältig prüfen, auch hinsichtlich eines weiteren Handlungsbedarfs. Die Positionierung der Europäischen Kommission wird in den Beratungen im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken einzubeziehen sein.“
Bei der Frage, ob das Rx-Versandhandelsverbot dann wieder eine Option wäre, gibt es nur einen Verweis auf eine frühere Antwort der Bundesregierung auf eine Frage des CDU-Bundestagsabgeordneten Michael Hennrich: Am 9. Oktober 2019 erklärte die Parlamentarische Staatssekretärin Sabine Weiss, ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln würde gegenüber den im VOASG-Entwurf enthaltenen Festpreisregelungen „einen wesentlich stärkeren Markteingriff darstellen, dessen Notwendigkeit gesondert dargelegt und begründet werden müsste“.
Dabei wäre besonders zu berücksichtigen, dass der Rx-Versandhandel seit 2004 in Deutschland zulässig ist und bisher grundsätzlich keine Gefährdung der Gesundheitsversorgung bewirkt habe. „Die Begründungslast wäre hierdurch erheblich erhöht“, so Weiss. Zudem würde sein Verbot die wirtschaftliche Existenz auch der in Deutschland zugelassenen Versandapotheken gefährden. „Daher bestehen bei der gegebenen Sachlage im Hinblick auf ein Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel weiterhin erhebliche verfassungsrechtliche und europarechtliche Bedenken.“
Botendienst: Nur Symbolwirkung?
Ein weiterer Themenkomplex der Kleinen Anfrage war der Botendienst: Ullmann und seine Fraktion wollten wissen, ob die Regierung die Effekte der gegenwärtigen Vergütung evaluieren werde (Antwort des BMG: Evaluierung nicht vorgesehen) und ob sie plane, die Honorierung über den 30. September 2020 hinaus zu erhalten. Hier hat das BMG sich mittlerweile selbst überholt. Die Antworten berücksichtigen noch nicht den vergangene Woche vorgelegten Entwurf für das Krankenhaus-Zukunftsgesetz. Darin ist vorgesehen, den Botendienst künftig mit 2,50 Euro zuzüglich Umsatzsteuer zu vergüten.
Auch das ist Ullmann nicht schlüssig: „Auf welcher Berechnungsgrundlage wurde diese Entscheidung getroffen? Durch den vergüteten Botendienst während der Corona-Pandemie haben wir nahezu ideale Laborbedingungen für eine Evaluation, um tatsächliche Kosten und Wirkungen einer Vergütung zu untersuchen. Jens Spahn nutzt diese Chance bewusst nicht – ihm geht es nur um Symbolwirkungen und nicht um eine Verbesserung der Versorgung.“
6 Kommentare
Kumpels in Holland
von Thomas Eper am 12.08.2020 um 7:46 Uhr
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Spahns „Eurogespräche“
von Heiko Barz am 11.08.2020 um 20:22 Uhr
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AW: Spahns „Hollandgeschenke"
von Bernd Jas am 12.08.2020 um 10:10 Uhr
Verschleppung
von Conny am 11.08.2020 um 17:53 Uhr
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AW: Verschleppung
von Dr.Diefenbach am 11.08.2020 um 19:31 Uhr
AW: Verschleppung
von Conny am 11.08.2020 um 19:49 Uhr
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