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Was ist zu beachten?
Wie steht es um den Versicherungsschutz bei Grippeimpfung in der Apotheke?
Anders als in zahlreichen anderen Ländern ist die deutsche Apothekerschaft bislang nicht mit der Impfung der Bevölkerung betraut. Dies soll sich nun sukzessive ändern. Doch wie steht es hierbei um den Versicherungsschutz? Gerade in den Zeiten der Corona-Pandemie könnte das erhöhte Infektionsrisiko problematisch werden.
Mit dem Masernschutzgesetz und dem neuen § 132j SGB V wurde eine gesetzliche Grundlage für regionale Modellvorhaben zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken geschaffen. Diese Reform wirft auch für den Versicherungsschutz der beteiligten Pharmazeuten neue Fragen auf – Fragen, denen im öffentlichen Diskurs bislang kaum Aufmerksamkeit geschenkt wurde.
In der Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung bei Durchführung von Grippeschutzimpfungen in öffentlichen Apotheken wird lediglich empfohlen, dem Berufshaftpflichtversicherer die Teilnahme am Modellvorhaben vorab anzuzeigen. Dies ist zwar grundsätzlich sinnvoll und entspricht häufig auch vertraglichen Obliegenheiten, reicht jedoch nicht aus, denn es ist keineswegs gewährleistet, ob der jeweilige Versicherer überhaupt Versicherungsschutz für das Impfen anbietet. Wenn doch Versicherungsschutz besteht, so finden sich oftmals neuralgische Punkte in den Bedingungswerken und gewisse Risiken lassen sich auf dem gegenwärtigen Versicherungsmarkt gar nicht absichern.
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Dieser Beitrag beleuchtet typische Versicherungsklauseln, welche maßgeblich dafür sind, ob und in welchem Umfang im Zusammenhang mit Impfungen in der Apotheke Versicherungsschutz besteht.
Grundsätzlich versicherte Tätigkeiten
Maßgeblich für impfimmanente Risiken – wie etwa ein anaphylaktischer Schock – ist die generelle Betriebshaftpflichtversicherung. Die Pflichtversicherung nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) ist hingegen nicht einschlägig, da diese auf das „Inverkehrbringen“ und nicht auf die Behandlung mit Arzneimitteln abstellt.
In manchen Tarifen ist es bereits fraglich, ob das Impfen überhaupt grundsätzlich unter das versicherte Risiko fällt. Explizit wird das Impfen bisher nicht in den Versicherungsscheinen oder den Bedingungswerken erwähnt. Bei einigen Gesellschaften ist es dennoch unproblematisch abgedeckt, weil diese pauschal alle Tätigkeiten als Apotheker absichern. Andere wiederum versichern nur betriebstypische oder apothekentypische Risiken (was hier bereits diskutabel wäre und Streitpotenzial birgt).
2 Kommentare
Impfen & Versicherung
von AM am 14.08.2020 um 16:47 Uhr
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Versicherungsschutz bei Impfen durch Apotheker
von Uwe Hansmann am 11.08.2020 um 17:08 Uhr
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