Mit Gesundheit werben?
Gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln müssen der europäischen Health-Claims-Verordnung entsprechen. Dadurch sollen Verbraucher in der gesamten EU vor irreführenden und nicht belegten Angaben geschützt werden. Für Xylit sind folgende Sätze erlaubt:
- "Der Verzehr von Lebensmitteln/Getränken, die anstelle von Zucker Xylit enthalten, trägt zur Erhaltung der Zahnmineralisierung bei" und
- "Der Verzehr von Lebensmitteln/Getränken, die anstelle von Zucker Xylit enthalten, bewirkt, dass der Blutzuckerspiegel nach ihrem Verzehr weniger stark ansteigt als beim Verzehr von zuckerhaltigen Lebensmitteln/Getränken."
Die Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass auf im Internet vertriebenen Birkenzuckerprodukten auch unerlaubte Angaben zu finden sind, zum Beispiel, dass die Zähne vor Karies geschützt werden oder dass das Produkt den Appetit hemmt.
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