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Desinfektionsmittelherstellung
Steuerbefreiung für Alkohol bis 31. Dezember 2020 verlängert
Was ist mit den befristeten Ausnahmen für Hände- und Flächendesinfektion?
Aber was ist mit den bereits genannten befristeten Ausnahmen der Bundesstelle für Chemikalien per Allgemeinverfügung, die Apotheken überhaupt erst die Herstellung dieser Desinfektionsmittel ermöglichen? Die Allgemeinverfügung zur Herstellung von Flächendesinfektionsmitteln läuft Ende September aus, die für Händedesinfektionsmittel am 6. Oktober. Hierzu lässt die ABDA in ihren aktuellen FAQ wissen, dass die Bundesregierung bei der EU-Kommission die Verlängerung der Gültigkeit der Allgemeinverfügungen der BAuA beantragt habe. Die Genehmigung stehe allerdings noch aus.
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Indessen macht sich die Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschlands (APD) beim Bundesgesundheitsministerium dafür stark, dass Apotheken Hände- und Flächendesinfektionsmittel nach Ablauf der Ausnahmegenehmigung weiterhin ohne Genehmigung herstellen können. Händedesinfektionsmittel sollten aus Sicht der APD zudem als Standardzulassung eingestuft werden – dann könnten sie problemlos als Arzneimittel hergestellt werden.
2 Kommentare
Standardzulassung
von Holger am 12.08.2020 um 12:44 Uhr
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Ausnahme muß (wieder) Regel werden
von norbert brand am 17.07.2020 um 9:38 Uhr
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