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Programentwurf vorgestellt
Die Grünen mit neuen Grundsätzen
Es ist ziemlich wahrscheinlich, dass die Grünen nach der Bundestagswahl im Herbst kommenden Jahres auf der Regierungsbank im Bundestag Platz nehmen – sei es als Juniorpartner der Union oder als größte Partei einer rot-rot-grünen Koalition. Da ist es gut zu wissen, was bei der Gesundheitspolitik geplant ist. Der erste Entwurf für das neue Grundsatzprogramm, das im November verabschiedet werden soll, gibt Aufschluss darüber.
Was lange währt, soll Ende des Jahres zum neuen Grundsatzprogramm der Grünen werden. Bereits vor gut zwei Jahren, heißt es auf der Website der Grünen, starteten die ersten Diskussionen unter lebhafter Beteiligung der Parteimitglieder, vergangene Woche wurde nun der erste Entwurf vorgestellt. Nach weiteren Überarbeitungsphasen soll dann das endgültige Grundsatzprogramm Ende November beim Bundesdelegiertenkongress in Karlsruhe beschlossen werden.
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In dem knapp 60 Seiten umfassenden Entwurf werden dem Thema Gesundheit und Pflege gerade einmal zwei Seiten gewidmet. Darin fordern die Grünen die Einführung einer Bürgerversicherung statt des bestehenden Systems der gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Weiterhin setzen sie sich für kostenfreie Verhütungsmittel ein und eine gesetzliche Beschränkung der Gewinnausschüttung für private Krankenhäuser.
Cannabis soll legal werden
Zudem wird die Legalisierung von Cannabis gefordert, allerdings ohne Aussage dazu, an welchen Verkaufsstellen die „kontrollierte Abgabe“ erfolgen soll. Auch die Erfahrungen der Coronakrise schlagen sich im Programmentwurf nieder. Dort heißt es: „Es braucht weltweit eine Versorgungssicherheit mit zentralen Arzneimitteln und Materialien. Sie müssen auch in Europa produziert werden.“
Das Thema Homöopathie wird ausgespart
Ein heißes Eisen, das im vergangenen Jahr zu heftigen Diskussionen führte, wird allerdings nicht explizit angepackt: die Erstattung von Homöopathika durch die gesetzliche Krankenversicherung. Wir erinnern uns: Der grüne Glaubenskrieg begann im September 2019 mit dem Antrag „Echter Patient*innenschutz: Bevorteilung der Homöopathie beenden!“ für die Bundesdelegiertenkonferenz im November. Darin treten die Antragsteller „für eine wissenschaftlich fundierte, faktenbasierte und solidarisch finanzierte medizinische Versorgung für alle ein“ und fordern: „Die Finanzierung von nachweislich nicht über den Placeboeffekt hinaus wirksamen Behandlungsmethoden ist mit diesem Grundsatz unvereinbar.“
Nachdem in der Folge auf der Website der Grünen ein heftiger Streit über diesen Antrag entbrannte, entschloss sich die Parteiführung, das leidige Thema von der Bundesdelegiertenkonferenz fernzuhalten; eine Kommission unter Führung von Parteichef Robert Habeck sollte die Sache richten. Doch auch diese platzte im Januar wegen angeblicher Durchstechereien, und nun hieß es, Habeck wolle seinen Lösungsvorschlag zum Wahlprogramm-Parteitag im ersten Halbjahr 2021 vorlegen.
Medizinisch notwendig und wissenschaftlich erwiesen
Der Entwurf für das Grundsatzprogramm schweigt sich zu dem Thema weitgehend aus. Es tauchen weder die Begriffe Homöopathie noch alternative Heilmethoden auf, stattdessen steht dort: „Leistungen, die medizinisch notwendig sind und deren Wirksamkeit wissenschaftlich erwiesen ist, müssen von der Solidargemeinschaft übernommen werden.“ Man darf gespannt sein, ob sich daran erneut Diskussionen über die Homöopathie entzünden werden, oder ob sich Skeptiker und Befürworter tatsächlich mit der Aussicht auf die Vorschläge von Robert Habeck im kommenden Jahr vertrösten lassen.
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