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Programentwurf vorgestellt
Die Grünen mit neuen Grundsätzen
Das Thema Homöopathie wird ausgespart
Ein heißes Eisen, das im vergangenen Jahr zu heftigen Diskussionen führte, wird allerdings nicht explizit angepackt: die Erstattung von Homöopathika durch die gesetzliche Krankenversicherung. Wir erinnern uns: Der grüne Glaubenskrieg begann im September 2019 mit dem Antrag „Echter Patient*innenschutz: Bevorteilung der Homöopathie beenden!“ für die Bundesdelegiertenkonferenz im November. Darin treten die Antragsteller „für eine wissenschaftlich fundierte, faktenbasierte und solidarisch finanzierte medizinische Versorgung für alle ein“ und fordern: „Die Finanzierung von nachweislich nicht über den Placeboeffekt hinaus wirksamen Behandlungsmethoden ist mit diesem Grundsatz unvereinbar.“
Nachdem in der Folge auf der Website der Grünen ein heftiger Streit über diesen Antrag entbrannte, entschloss sich die Parteiführung, das leidige Thema von der Bundesdelegiertenkonferenz fernzuhalten; eine Kommission unter Führung von Parteichef Robert Habeck sollte die Sache richten. Doch auch diese platzte im Januar wegen angeblicher Durchstechereien, und nun hieß es, Habeck wolle seinen Lösungsvorschlag zum Wahlprogramm-Parteitag im ersten Halbjahr 2021 vorlegen.
Medizinisch notwendig und wissenschaftlich erwiesen
Der Entwurf für das Grundsatzprogramm schweigt sich zu dem Thema weitgehend aus. Es tauchen weder die Begriffe Homöopathie noch alternative Heilmethoden auf, stattdessen steht dort: „Leistungen, die medizinisch notwendig sind und deren Wirksamkeit wissenschaftlich erwiesen ist, müssen von der Solidargemeinschaft übernommen werden.“ Man darf gespannt sein, ob sich daran erneut Diskussionen über die Homöopathie entzünden werden, oder ob sich Skeptiker und Befürworter tatsächlich mit der Aussicht auf die Vorschläge von Robert Habeck im kommenden Jahr vertrösten lassen.
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