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Für 300 Millionen Euro
Bund steigt bei Corona-Impfstoff-Entwickler Curevac ein
Wettlauf um Impfstoffentwicklung
Weltweit ist ein Wettlauf entstanden, wer den ersten Impfstoff gegen das Coronavirus entwickelt. Wann es so weit sein wird, ist ungewiss. Auf Curevac ruhten bereits die Hoffnungen, bevor sich das Coronavirus in Deutschland ausbreitete. Ende Januar erteilte die internationale Impfstoffkooperation CEPI dem Unternehmen eine Förderzusage von 8,3 Millionen US-Dollar (rund 7,5 Millionen Euro).
Die Arbeit von Curevac sprach sich herum. Anfang März lud US-Präsident Donald Trump den damaligen Curevac-Chef, Dan Menichella, und weitere Pharmavertreter ins Weiße Haus ein, um sich über die Impfstoffsuche zu informieren. Kurz darauf gab es Wirbel um die Tübinger Firma. Medienberichten zufolge versuchte Trump, den Impfstoff exklusiv für sein Land zu sichern und bot der Firma dafür einen hohen Betrag. Die Empörung war groß.
Hopp: Exklusivproduktion kommt nicht in Frage
Hauptanteilseigner Hopp hatte einen Verkauf des Unternehmens und Exklusivproduktion vehement abgelehnt. „Ich habe gesagt, das kommt für mich überhaupt nicht in Frage. Und ich nehme an, damit habe ich bei Curevac offene Türen eingerannt“, sagte er am Montag.
Das Unternehmen hatte ein Angebot Trumps dementiert und Spekulationen über den Verkauf zurückgewiesen. Altmaier will das Investment nun auch als Signal für den Standort Deutschland verstanden wissen. „Wir sind überzeugt, dass Curevac auch in Zukunft ein deutsches Unternehmen bleiben wird, das auch international erfolgreich agiert.“
Auch aus der Opposition kam Zustimmung zum Einstieg des Bundes. „Es ist richtig, wenn der Staat hier bereit ist, Risiken zu tragen, die private Investoren möglicherweise scheuen“, sagte Grünen-Politiker Danyal Bayaz. FDP-Fraktionsvize Michael Theurer begrüßte, dass die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Unabhängigkeit des Herstellers sichere und so garantiere, dass der Impfstoff auch in Deutschland zur Verfügung stehen werde. Es müsse aber zugleich sichergestellt werden, dass es durch die Staatsbeteiligung keine Interessenskonflikte bei der Zulassung gebe.
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