Pilotprojekte

TK wird zu einem der wichtigsten Player in der E-Rezept-Entwicklung

Berlin - 07.05.2020, 11:40 Uhr

Die Techniker Krankenkasse hat sich mit ihren Aktivitäten rund ums E-Rezept zu einem der wichtigsten Player im Bereich der E-Rezept-Entwicklung gemausert. (cm/Foto: imago images/photothek)

Die Techniker Krankenkasse hat sich mit ihren Aktivitäten rund ums E-Rezept zu einem der wichtigsten Player im Bereich der E-Rezept-Entwicklung gemausert. (cm/Foto: imago images/photothek)


Zur Rose-Tochter spielt wichtige Rolle in TK-Projekten

Und so konnten TK und Noventi schon im vergangenen Jahr mitteilen, dass alle TK-Mitarbeiter von einem neuen Service profitieren: Die etwa 14.000 Mitarbeiter können sich in Video-Beratungen ärztlich untersuchen und beraten lassen. Sollte es zu Verordnungen kommen, können diese direkt durch eine teilnehmende Apotheke mit Noventi-Software beliefert werden. 

Und erst kürzlich weiteten TK und Noventi ihre Zusammenarbeit aus. TK-versicherte Patienten mit Corona-Infektion oder Corona-Verdachtsfälle können sich im Internet von einem Arzt beraten lassen. Wenn ein E-Rezept nötig ist, kann dies ebenfalls über eine Apotheke mit Awinta-Software abgewickelt werden.

Klar ist aber auch, dass in allen TK-Projekten der Schweizer Zur Rose-Konzern ein wichtiges Wörtchen mitzureden hat. Wie schon beschrieben, spielen im Hamburger Pilotprojekt sogar zwei Zur Rose-Töchter eine Rolle, wobei die König IDV hälftig auch zur Shop Apotheke gehört. Im TK-Corona-Projekt wird nicht über König IDV abgerechnet, sondern über Noventi-Rechenzentren. Allerdings stammt auch im Corona-Modell die technische Infrastruktur von der Firma E-Health-Tec. Zur Erinnerung: Die E-Health-Tec ist ein immens wichtiger Baustein im Zur Rose-Konzern. Denn das Unternehmen ist neben seiner Arbeit an TK-Projekten damit beauftragt, die DocMorris-Plattform für das E-Rezept zu bauen, mit der Zur Rose/DocMorris einen erheblichen Teil des Rx-Marktes in Deutschland erobern wollen.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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1 Kommentar

Befangenheit

von Reinhard Rodiger am 07.05.2020 um 12:10 Uhr

Dem DAV wurde wegen Befangenheit dh wirtschaftlichen Interessen ein Riegel vorgeschoben. Krankenkassen haben jedoch die gleiche Befangenheit von der anderen Seite, eben der Minimierung von Leistungshonorierung.Wenn dann noch ein Konstrukt mit ausserhalb der Kontrolle deutscher Behörden
liegenden Firmen geschaffen wird, verschärft sich die Lage erheblich.Das gilt besonders, weil die technische Gestaltung direkt an Firmen geht, die damit Umsatz generieren wollen.
Wechselseitige Vorteilsnahmen sind nicht ausgeschlossen, besonders deswegen, weil sie indirekt und nicht nachvollziehbar gestaltet werden können.Durch Auftragsvergabe.

Wenn also Befangenheit wegen wirtschaftlichen Interesses
als Ausschlusskriterium geltend gemacht wird, dann muss das für ALLE gelten. Auch für Krankenkassen.Zudem ist wirksame Kontrolle notwendig, um Verlagerung in Bereiche, die nicht der
Kontrollmöglichkeit deutscher Behörden unterliegen, zu verhindern.Das geschieht nur u.a. mit RX-Versandverbot.
Es sei daran erinnert, dass eine ausländische RX-Versand-interessierte Firma die Technik des E-Rezepts stellt.Dabei ist Interessenbündelung mit KK-Interessen leicht vorstellbar.
Das darf nicht zulässig sein, wird hier aber möglich.

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