Pilotprojekte

TK wird zu einem der wichtigsten Player in der E-Rezept-Entwicklung

Berlin - 07.05.2020, 11:40 Uhr

Die Techniker Krankenkasse hat sich mit ihren Aktivitäten rund ums E-Rezept zu einem der wichtigsten Player im Bereich der E-Rezept-Entwicklung gemausert. (cm/Foto: imago images/photothek)

Die Techniker Krankenkasse hat sich mit ihren Aktivitäten rund ums E-Rezept zu einem der wichtigsten Player im Bereich der E-Rezept-Entwicklung gemausert. (cm/Foto: imago images/photothek)


Die Techniker Krankenkasse baut ihre Aktivitäten rund ums E-Rezept in diesen Wochen massiv aus. Das von der TK ins Leben gerufene Versorgungsmodell im Hamburger Bezirk Wandsbek ist nun auch für Versicherte der Barmer geöffnet. Schon im vergangenen Jahr war die HEK dem Projekt beigetreten. Vor Ort sind weiterhin nur zwei Apotheken und eine Arztpraxis eingebunden. Mit Beteiligung des Zur Rose-Konzerns hat sich die Krankenkasse inzwischen zu einem der größten Player bei der Entwicklung und Testung des E-Rezeptes entwickelt.

Laut einer aktuellen Mitteilung der TK und Barmer können sich beim Hamburger Vor-Ort-Projekt zum E-Rezept ab sofort auch Versicherte der Barmer einschreiben und Rezepte auf dem digitalen Weg erhalten. Die Barmer ist damit neben der Hanseatischen Krankenkasse (HEK) die zweite Ersatzkasse, die dem Projekt beitritt. Am Projekt in Wandsbek sind mit der Adler-Apotheke und einer Easy-Apotheke zwei Offizinen beteiligt. Die Verordnungen kommen alle aus einer örtlichen Arztpraxis. Mit dabei sind auch zwei Töchter des Schweizer Zur Rose-Konzerns: Die Firma König IDV, die auf die Rezeptabrechnung von Versand-Rezepten spezialisiert ist, hat die Rolle des Rechenzentrums in dem Modell übernommen. Zudem hat die Firma E-Health-Tec an der technischen Infrastruktur des Modells mitgearbeitet.

„Die Corona-Krise zeigt uns nun sehr deutlich, wie wichtig es ist, die Digitalisierung des Gesundheitswesens weiter voranzutreiben. Mit Hilfe des E-Rezepts können persönliche Kontakte reduziert werden, da die Verordnung digital über eine App übermittelt werden kann", sagt Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung Hamburg. Frank Liedtke, Landesgeschäftsführer der Barmer in Hamburg, ergänzt: „Digitalisierung verändert unser Gesundheitswesen von Grund auf. Das ist aktuell besonders spürbar, geht aber weit über die Zeit der Corona-Krise hinaus. Gerade in der Arzneimittelversorgung kann die Digitalisierung ihre technischen Möglichkeiten in Vorteile für die Patienten umwandeln. Patienten können somit zum Beispiel doppelte Wege vermeiden.“

Die TK zeigt in diesen Wochen immer deutlicher, dass sie inzwischen zu einem der wichtigsten Mit-Entwickler des E-Rezeptes in Deutschland geworden ist. Die Kasse war mit ihrem Hamburger Projekt nicht nur die erste Institution in Deutschland, die digitale Verordnungen testete. Inzwischen hat die TK mehrere entsprechende Modelle in die Versorgung gebracht. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Kooperation mit dem Apotheken-Dienstleister Noventi. Denn über die Noventi-Software Awinta können die E-Rezepte aus den TK-Projekten in die Warenwirtschaften von Tausenden Apotheken in Deutschland gesendet werden.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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1 Kommentar

Befangenheit

von Reinhard Rodiger am 07.05.2020 um 12:10 Uhr

Dem DAV wurde wegen Befangenheit dh wirtschaftlichen Interessen ein Riegel vorgeschoben. Krankenkassen haben jedoch die gleiche Befangenheit von der anderen Seite, eben der Minimierung von Leistungshonorierung.Wenn dann noch ein Konstrukt mit ausserhalb der Kontrolle deutscher Behörden
liegenden Firmen geschaffen wird, verschärft sich die Lage erheblich.Das gilt besonders, weil die technische Gestaltung direkt an Firmen geht, die damit Umsatz generieren wollen.
Wechselseitige Vorteilsnahmen sind nicht ausgeschlossen, besonders deswegen, weil sie indirekt und nicht nachvollziehbar gestaltet werden können.Durch Auftragsvergabe.

Wenn also Befangenheit wegen wirtschaftlichen Interesses
als Ausschlusskriterium geltend gemacht wird, dann muss das für ALLE gelten. Auch für Krankenkassen.Zudem ist wirksame Kontrolle notwendig, um Verlagerung in Bereiche, die nicht der
Kontrollmöglichkeit deutscher Behörden unterliegen, zu verhindern.Das geschieht nur u.a. mit RX-Versandverbot.
Es sei daran erinnert, dass eine ausländische RX-Versand-interessierte Firma die Technik des E-Rezepts stellt.Dabei ist Interessenbündelung mit KK-Interessen leicht vorstellbar.
Das darf nicht zulässig sein, wird hier aber möglich.

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