Kabinettsbeschluss

Mehr Tests und Corona-Immunitätsdokumentation im Impfpass

Berlin - 29.04.2020, 16:24 Uhr

§ 22 des Infektionsschutzgesetzes soll um einen Absatz zur Immunitätsdokumentation erweitert werden. (Foto: imago images / Panthermedia)

§ 22 des Infektionsschutzgesetzes soll um einen Absatz zur Immunitätsdokumentation erweitert werden. (Foto: imago images / Panthermedia)


Förderung des ÖDG, mehr Zeit für Neuerungen bei Medizinprodukten

  • Um besser einschätzen zu können, wie das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz wirkt und wie es sich auf die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser auswirkt, werden überdies zwei unterjährige Datenübermittlungen zum Leistungsgeschehen eingeführt. Die Ergebnisse werden dem BMG vorgelegt.
  • Zudem gibt es mehr Unterstützung für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD). Während der epidemischen Lage von nationaler Tragweite werden 375 Gesundheitsämter mit etwa 50 Millionen Euro unterstützt – insbesondere, um Digitalisierung voranzutreiben. Dafür werden etwa 50 Millionen Euro für die 375 Gesundheitsämter in der Bundesrepublik bereitgestellt. Zudem wird beim RKI dauerhaft eine Kontaktstelle für den ÖGD eingerichtet.
  • Kann jemand aufgrund z.B. einer Quarantäneanordnung nicht arbeiten, hat er unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf Erstattung seines Verdienstausfalls. Die Antragsfrist dafür wird deutlich verlängert – von drei auf 12 Monate. So werden die Betroffenen, aber auch die Verwaltung entlastet.
  • Ärzten können mehr saisonalen Grippeimpfstoff vorab bestellen, ohne Regressforderungen der Krankenkassen wegen unwirtschaftlicher Verordnung befürchten zu müssen.
  • Privat Krankenversicherte, die vorübergehend hilfebedürftig werden und in den Basistarif wechseln, können einfacher – also ohne erneute Gesundheitsprüfung – in ihren Ursprungstarif zurück wechseln.
  • Zur Verwendung elektronischer Verordnungen von digitalen Gesundheitsanwendungen werden Pilotprojekte ermöglicht.
  • Das Inkrafttreten des neuen Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes wird verschoben, so dass das Medizinproduktegesetz bis zum 26. Mai 2021 weiter gilt. Zuvor hatte bereits das Europäische Parlament hat den Geltungsbeginn der EU Medizinprodukte-Verordnung (MDR) um ein Jahr verschoben.
  • Klargestellt wird auch, dass der Bund die Kosten für die intensivmedizinische Behandlung von Patientinnen und Patienten aus dem europäischen Ausland (EU, UK und Irland) in deutschen Krankenhäusern übernimmt, wenn die Patienten in ihrem Heimatland wegen fehlender Kapazitäten nicht behandelt werden konnten.

Nicht zuletzt enthält der Gesetzentwurf nun Regelungen zur finanziellen Anerkennung für Personal in Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten und es gibt mehr Hilfen für Pflegebedürftige: Das Gesetz tritt im Wesentlichen am Tag nach der Verkündung in Kraft. Zeitlich befristet sind nur einige von ihnen.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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