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Kabinettsbeschluss
Mehr Tests und Corona-Immunitätsdokumentation im Impfpass
Weitere Regelungen: Neues zu Meldepflichten
Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf unter anderem folgende Regelungen:
- Das BMG kann die gesetzliche Krankenversicherung per Verordnung verpflichten, Tests auf das Coronavirus grundsätzlich zu bezahlen. Damit werden Tests in einem weiteren Umfang als bisher möglich – zum Beispiel auch dann, wenn jemand keine Symptome zeigt. Gesundheitsämter sollen Tests ebenfalls über die GKV abrechnen können. Das gleiche gilt für Tests auf Immunität, sobald klar ist, dass eine Immunität für einen längeren Zeitraum möglich und die Person dann nicht mehr ansteckend ist.
- Im Umfeld besonders gefährdeter Personen – etwa in Pflegeheimen – soll verstärkt auf Corona-Infektionen getestet werden. So können Infektionen früh erkannt und Infektionsketten effektiv unterbrochen werden.
- Die Labore müssen künftig auch negative Testergebnisse melden. Außerdem müssen Gesundheitsämter übermitteln, wenn jemand als geheilt gilt. Teil des Meldewesens ist künftig auch, wo sich jemand wahrscheinlich angesteckt hat. Die Daten werden anonymisiert an das Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt.
- Das BMG kann Labore verpflichten, Daten von Proben pseudonymisiert an das RKI zu übermitteln. Ein Rückschluss aus den übermittelten Daten auf die Person soll dabei ausgeschlossen sein.
- Künftig soll man sich nach einer Infektion mit SARS-CoV-2 Immunität bescheinigen lassen können – analog zum Impfpass und in eben diesem. Dabei muss unter anderem die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft zu erwartende Dauer der Immunität angegeben werden, ebenso die Grundlage der Feststellung der Immunität – gegebenenfalls mit Angaben zur Testmethode. Davor verspricht man sich, zielgenauere Schutzmaßnahmen ergreifen zu können.
1 Kommentar
Vom Kontroll-Bürger zum Premium-Bürger ... der BRD ... mit Spahn ...
von Christian Timme am 30.04.2020 um 9:34 Uhr
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