- Die spendewillige Person hatte eine symptomatische COVID-19-Erkrankung und eine zeitlich zusammenhängende SARS-CoV-2-positive PCR-Diagnostik (Abstrich).
- Zulassung zur Spende: 4 Wochen nach kompletter Genesung von COVID-19 oder 4 Wochen nach der letzten negativen SARS-CoV-2-PCR- Diagnostik aus einem Abstrich.
- Bei Verwendung von COVID-19-RKP zur Transfusion: Die spendewillige Person wurde negativ getestet auf Antikörper gegen HLA-Klasse I, HLA Klasse II und HNA.
- Die spendewillige Person wurde positiv auf Antikörper gegen SARS-CoV-2 getestet.
- In Ergänzung zu den Vorgaben des §10 Arzneimittelgesetz (AMG) muss COVID-19-RKP als solches gekennzeichnet sein.
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PEI: Erste Blutplasma-Studie genehmigt
Passive Immunisierung gegen SARS-CoV-2
Spezifische Immunglobulin-Produkte aus COVID-19-Rekonvaleszentenplasma
Bereits am Dienstag hatte das PEI eine „Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts zur Gewinnung und Herstellung von COVID-19-Rekonvaleszentenplasma” (RKP) veröffentlicht. Die Therapie mit RKP werde in der wissenschaftlichen Literatur kontrovers diskutiert, hieß es. Das PEI bezieht sich auf eine „Stellungnahme des Arbeitskreis Blut von 2015 zu Einzelspende-RKP“, die den damaligen und weitgehend noch heute gültigen Erkenntnisstand zusammenfasse – die Schlussfolgerung lautet, dass weitere klinische Studien, zur Untersuchung der Wirksamkeit von RKP unerlässlich sind. Mit der jetzt genehmigten wurde also ein Anfang gemacht.
Es gilt laut PEI generell dringend die Empfehlung, die Behandlung mit COVID-19-RKP im Rahmen von kontrollierten klinischen Prüfungen durchzuführen.
Für die Spenderauswahl zur Gewinnung von COVID-19-RKP gelten dem PEI zufolge grundsätzlich alle Vorgaben für Plasmapheresespender der aktuellen Hämotherapie-Richtlinie sowie die Auflagen der Stufenpläne des Paul-Ehrlich-Instituts. Darüber hinaus gelten folgende spezifische Voraussetzungen:
Das PEI erwähnt auch, dass neben RKP SARS-CoV-2 spezifische Immunglobulin-Produkte, die aus RKP-Plasmapools hergestellt wurden, eine weitere Therapieoption bieten.
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