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Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG)
Spahn will die E-Rezept-Pflicht ab 2022
Klarstellungen zur freien Apothekenwahl
Doch das BMG hat noch weitere Neuregelungen zum E-Rezept in die Kabinettsvorlage eingebaut. Wie schon zuvor klar war, soll die Gematik dazu verpflichtet werden, eine zentrale E-Rezept-Anwendung zu erarbeiten. Das BMG soll auch weiterhin exklusive Eingriffsrechte bekommen: Per Rechtsverordnung und ohne Zustimmung des Bundesrates soll das Ministerium künftig Näheres zu den Schnittstellen in der Telematikinfrastruktur „und ihre Nutzung durch Drittanbieter“ zu regeln. Neu hinzu gekommen ist allerdings, dass es ein „externes Sicherheitsgutachten“ geben soll, in dem die Sicherheit der Telematikinfrastruktur unter die Lupe genommen werden soll. Damit reagiert das BMG offenbar auf die Vorwürfe einiger IT-Spezialisten, die der neuen Datenautobahn des Gesundheitswesens vorgeworfen hatten unsicher zu sein.
Nach dem ersten Entwurf zum PDSG hatte es zudem größere Proteste aus der Apothekerschaft gegeben, die sich um die freie Apothekenwahl drehten. Konkret sind in dem Entwurf mehrere Formulierungen enthalten, die auf das sogenannte „Makelverbot“ hinzielen. Demnach soll es verboten sein, dass Vertragsärzte oder Krankenkassen Verordnungen bestimmten Apotheken zuweisen oder die Versicherten dahingehend beeinflussen, Verordnungen in einer bestimmten Apotheke einzulösen. Allerdings: Die Forderung der Apotheker nach einem Makelverbot auch für „Dritte“ wurde im Referentenentwurf für das Patientendaten-Schutzgesetz nicht berücksichtigt.
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Das BMG hat an dieser Stelle nun nachgebessert und deutlich klargestellt, dass mit E-Rezepten kein Handel betrieben werden darf. Zwar soll es Drittanbietern weiterhin möglich sein, sich an die Anwendungen der TI anzubinden. Allerdings heißt es in der Kabinettsvorlage nun wörtlich: „Es ist für die (…) genannten Dritten unzulässig, Verschreibungen, auch in elektronischer Form, zu sammeln, an Apotheken zu vermitteln oder weiterzuleiten und dafür für sich oder andere einen Vorteil zu fordern, sich einen Vorteil versprechen zu lassen, anzunehmen oder zu gewähren.“
In der Begründung heißt es dazu:
Auch eine mittelbare Beeinflussung über Dritte und von den Krankenkassen oder in deren Auftrag bereitgestellte digitale Anwendungen, wie die elektronische Patientenakte, Apps und Plattformen, muss verhindert werden, damit die freie Apothekenwahl nicht hierüber eingeschränkt wird. Weiterhin wird ausdrücklich klargestellt, dass die freie Apothekenwahl auch bei der Einlösung von elektronischen Verordnungen gewahrt bleiben muss. Durch die Digitalisierung wird die Weiterleitung von Verordnungen deutlich vereinfacht. Die Klarstellung trägt dieser Entwicklung Rechnung. Es soll ausgeschlossen werden, dass unter Berufung auf die Möglichkeiten der Digitalisierung die Anwendbarkeit der Vorschriften zur Gewährleistung der freien Apothekenwahl in Frage gestellt wird. Da nicht allein die Apotheken Adressaten der Versorgung gemäß § 31 sind, wird das Zuweisungsverbot allgemein auf alle entsprechenden Leistungserbringer erstreckt.“
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*Hinweis der Redaktion: Wir haben den Text mit der Information ergänzt, dass es laut Gesetzentwurf möglich sein soll, sich die Zugriffsdaten auf das E-Rezept ausdrucken zu lassen. In der ersten Version des Textes hatte diese Information gefehlt, wir bitten dies zu entschuldigen.
12 Kommentare
Patientendaten
von Nachdenker am 03.04.2020 um 7:14 Uhr
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Geld ist doch dicker als Blut
von ratatosk am 02.04.2020 um 18:52 Uhr
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Handy App
von Birgit am 02.04.2020 um 13:12 Uhr
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Mal wieder Löschung durch die Daz
von Conny am 01.04.2020 um 15:10 Uhr
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Wahlhelfer Corona bleibt ... Spahn will ... wir dürfen ... Amazon kommt ... Apotheken gehen ...
von Christian Timme am 01.04.2020 um 14:59 Uhr
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APOTHEKEN-Wahl????
von Beobachter am 01.04.2020 um 11:30 Uhr
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AW: APOTHEKEN-Wahl
von Anita Peter am 01.04.2020 um 11:47 Uhr
AW: APOTHEKEN-Wahl
von Thomas Eper am 01.04.2020 um 13:44 Uhr
e-rezept
von Petra Lange am 01.04.2020 um 11:24 Uhr
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E-Rezept-Pflicht
von Joker am 01.04.2020 um 11:07 Uhr
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AW: E-Rezept-Pflicht
von Heiko Barz am 01.04.2020 um 11:26 Uhr
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