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Spahns E-Rezept-Pläne
Spahns Makelverbot ohne „Dritte“ könnte faktisch wirkungslos sein
Die Formulierung des geplanten Makelverbots für E-Rezepte bezieht sich nur auf Vertragsärzte und Krankenkassen. Die Forderung der Apotheker nach einem Makelverbot auch für „Dritte“ wurde im jüngsten Referentenentwurf für das Patientendaten-Schutzgesetz nicht berücksichtigt. Damit droht die Gefahr, dass das Makelverbot seine Wirkung verfehlen könnte. Denn es würde gerade die besonders interessierten Marktbeteiligten nicht erfassen.
Der Referentenentwurf für das Patientendaten-Schutzgesetz enthält das für die Apotheken wichtige Makelverbot für E-Rezepte. Die Formulierung stammt aus dem Entwurf für das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG). Die geplante Vorschrift wendet sich an „Vertragsärzte“ und „Krankenkassen“, aber nicht an Dritte. Damit hat das Bundesgesundheitsministerium eine wichtige Forderung der Apotheker zum VOASG nicht berücksichtigt.
Apothekertag forderte Makelverbot für Dritte
Der Deutsche Apothekertag hatte den Gesetzgeber schon im September 2019 einstimmig aufgefordert, bei der Formulierung des Makelverbots die Wörter „und durch Dritte“ anzufügen. Die Antragsteller, die Apothekerkammer Westfalen-Lippe und der Apothekerverband Schleswig-Holstein, hatten damals in der Begründung des Antrags erklärt, dass sich die Apotheken untereinander in einem gewünschten Wettbewerb um die Patienten befinden. Doch es dürfe keine zusätzliche Wettbewerbsebene um den Zugriff auf E-Rezepte geben. Denn Apotheken wären dann gezwungen sich unter hohen Kosten den Forderungen Dritter zu beugen. Die Antragsteller erklärten, dies würde zu einem ruinösen, unkalkulierbaren Wettbewerb führen und somit die flächendeckende Versorgung gefährden. Die Antragsteller führten in der Antragsbegründung weiter aus:
Anbieter wiederum könnten Patientinnen und Patienten durch Anreize vielfältiger Art dazu bewegen, ihnen elektronische Verordnungen für die Vermittlung an von ihnen organisierte Apotheken-Marktpartner zur Verfügung zu stellen. Es wird bereits jetzt versucht, solche Geschäftsmodelle am Markt zu etablieren.“
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Blick in die USA verdeutlicht die Gefahr
Wie realistisch solche Szenarien sind, zeigt außerdem die Arbeit der Pharmaceutical Benefit Manager (PBM), die in den USA vielfach zwischen Patienten und Apotheken vermitteln und dabei große Gewinne erzielen. Schlimmstenfalls könnte ein Makelverbot ohne die Adressierung Dritter seine Wirkung verfehlen. Denn möglicherweise könnte jeder Interessierte eine Organisation, die selbst weder Vertragsarzt noch Krankenkasse ist, zwischen Patienten und Apotheken stellen. Außerdem sind die größten potenziellen Interessenten, beispielsweise ausländische Internetkonzerne, solche „Dritten“, nämlich weder Vertragsärzte noch Krankenkassen. Doch die Überzeugungsarbeit der ABDA hat das Bundesgesundheitsministerium offenbar nicht dazu bewegen können, die geplante Neuformulierung von § 31 Absatz 1 SGB V zu erweitern und auch auf „Dritte“ zu beziehen.
3 Kommentare
Makelverbot
von Ingrid Schierle am 03.02.2020 um 7:59 Uhr
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Spahn
von Alexander Zeitler am 01.02.2020 um 3:56 Uhr
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Makelverbot.
von Roland Mückschel am 31.01.2020 um 12:03 Uhr
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