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Masernschutzgesetz tritt in Kraft
Apotheker müssen auf Impfungen und Wiederholungsrezepte noch warten
Wiederholungsrezepte: Kassen, Ärzte und Apotheker feilen noch an Details
Ebenfalls im Masernschutzgesetz steckt das Wiederholungsrezept: Ärztlich verordnete Arzneimittel dürfen zukünftig bis zu vier Mal innerhalb eines Jahres in der Apotheke abgegeben werden, wenn der Arzt das Rezept entsprechend gekennzeichnet hat. Diese Neuerung dürfte schneller in der Apothekenpraxis ankommen als die Grippeschutzimpfungen. Nächste Woche wird das allerdings noch nicht der Fall sein. Kassen, Ärzte und Apotheker müssen auch hier zunächst noch Vereinbarungen treffen. Wie soll eine solche Verordnung rein praktisch aussehen? Und wie wird sie abgerechnet?
Die Beteiligten wollen derzeit noch keine Details zu ihren Vorbereitungsarbeiten verraten. Seitens der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverbandes heißt es, die Gespräche seien noch nicht abgeschlossen. Einen Zeithorizont will man nicht nennen – bei der KBV geht man aber davon aus, dass man „sehr bald“ zu einem Ende kommt. Die Zeit drängt schließlich. Eine aktive Information der Ärzte findet offensichtlich noch nicht statt. Die KBV hatte – ebenso wie andere Ärzteverbände – die Idee der Wiederholungsrezepte schon im Gesetzgebungsverfahren kritisch gesehen und dürfte sich daher zurückhalten, für die neue Art der Verordnung zu werben, wenn die Detailregelungen noch nicht in trockenen Tüchern sind.
Der Deutsche Apothekerverband hat eine Anfrage von DAZ.online zum Stand der Dinge bislang nicht beantwortet. Der Apothekerverband Schleswig-Holstein rät seinen Mitgliedern auch hier abzuwarten. Der Verband stellt auch klar: Bis die Verträge zwischen Ärzten, Kassen und Apothekern nicht stehen, ist eine Belieferung von Wiederholungsrezepten nicht möglich.
3 Kommentare
Warten auf Wiederholungsrezepte und Impfen
von Roland Mückschel am 25.02.2020 um 12:11 Uhr
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Wiederholungsrezepte
von Karl Friedrich Müller am 25.02.2020 um 8:41 Uhr
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