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Misoprostol in Cytotec – Teil 3
Ein pharmazeutischer Blick auf den Fall Cytotec
Eliminiationshalbwertszeit beachten
Im April 2017 wurde der Expertenbrief No 38 schließlich mit der Zulassung von Misodel® (Misoprostol-Vaginalinsert) durch den Expertenbrief No 49 ersetzt. Darin wurde auch auf pharmazeutische Aspekte eingegangen. Es hieß, dass eine große doppelblind-randomisierte Vergleichsstudie an über 1200 Patientinnen gezeigt habe, dass Misodel® im Vergleich zum in der Geburtseinleitung zugelassenen Dinoproston-Präparat Propess® effizienter ist und eine vaginale Geburt innerhalb klinisch signifikant kürzerer Zeit erreicht werde. Allerdings sei der Unterschied in der Eliminationshalbwertszeit zu beachten, welche bei Misodel® circa 30 bis 40 Minuten betrage, bei Propess® hingegen nur drei Minuten. Das bedeutet, dass das Vaginalinsert Misodel® entsprechend frühzeitig entfernt werden müsse, um eine Polysystolie („Wehensturm“) zu vermeiden.
Bedeutet „Zulassung“ immer mehr Sicherheit?
Im aktuellen Zusammenhang besonders interessant an dem Expertenbrief No 49 ist, dass das Vaginalinsert Misodel® demnach auch in einer Studie an 400 Patientinnen in der Schweiz mit vaginalem Misoprostol (25 µg 4-stdl.) zur Geburtseinleitung verglichen wurde: „Bei den Patientinnen, die mit Misodel® eingeleitet wurden, fand sich eine signifikant kürzere Dauer bis zur Geburt bei gleichzeitig höherer Rate an Polysystolien.“ Eine retrospektive Untersuchung bei 200 Patientinnen mit Misodel® im Vergleich zu oral appliziertem Misoprostol (25-50 µg) soll die kürzere Zeitspanne von Einleitung bis Geburt unter Misodel® bestätigt haben, aber auch eine vierfach höhere Rate an Polysystolien gezeigt haben.
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Könnte das zugelassene Misodel® am Ende also sogar „unsicherer“ gewesen sein als orales Cytotec im Off-Label-Use? Misodel® wurde schließlich aus wirtschaftlichen Gründen vom Markt genommen.
Das Dosierungsproblem bleibt
So gut Misoprostol laut Experten als Tablette für die Geburtseinleitung auch geeignet sein mag, ein Problem – und an dieser Stelle kommen wieder die Apotheker ins Spiel – bleibt. Das kam auch schon 2017 im schweizerischen Expertenbrief zum Ausdruck: „Da nur ein Bruchteil der Dosierung von Misoprostol, welche in einer Tablette Cytotec® enthalten ist, für die Geburtseinleitung benötigt wird, wird das zu verabreichende Misoprostol-Präparat mittels verschiedenen Methoden durch Spitalapotheken, aber auch durch geburtshilfliche Abteilungen, selber aus den Original-Cytotec®-Tabletten mittels Zerkleinerung, Auflösung usw. für die vaginale, orale oder sublinguale Verabreichung hergestellt.“
Misoprostol ist sehr feuchtigkeitsempfindlich
Es bestehe keine standardisierte Methode für diese Herstellung, heißt es weiter. Misoprostol reagiere aber äußerst empfindlich auf Feuchtigkeit und durch die Zerstörung der Originaltablette sei die Stabilität des Wirkstoffes nicht mehr gegeben:
Der exakte Wirkstoffgehalt der Präparate ist meist nicht geprüft und damit die Pharmakokinetik (insbesondere die Bioverfügbarkeit) unbekannt.“
Die Off-Label-Anwendung von Misoprostol werde umso problematischer, wenn ein zugelassenes Misoprostol-Präparat (wie Misodel®) für die Anwendung bei unreifem Vaginalbefund zur Verfügung steht, zu diesem Schluss kam schließlich der Expertenbrief No 49. Das war mit Misodel® allerdings nur vorübergehend der Fall, sodass der Expertenbrief No 49 mittlerweile von No 63 ersetzt wurde.
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